Warum muss ich nach Steuererklärung nachzahlen

2 Antworten

Du hast mit Sicherheit für deine Pension die Lohnsteuerklasse III gewählt und hast somit den Grundfreibetrag deiner Frau mit deinen Einkünften bereits ausgeschöpft.Da aber deine Frau einen Teil ihres Freibetrags für die eigenen Einkünfte braucht( steuerpflichtiger Anteil der Rente) wird bei der Erklärung eine entsprechende Nachzahlung fällig. Du kannst aber mit dem neuen Faktorverfahren die Nachzahlung verhindern aber du hast eben eine dementsprechende Kürzung deiner monatlichen Einkünfte.

Die Rente Deine Gattin unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug, ist aber zum Teil zu versteuern (der %-Satz bemit sich nach dem Jahr in dem die Rent erstmals bezogen wurde, 2009 z. B. 58 %).

Also wenn die Rente jährlich 10.000,- ist und 2009 zum ersten Mal bezogen wurde, ist es 5.800,- was zu verstuern ist. also zu Deinen Brutto 36.000,- kommen 5.800,- dazu. da kommt es dann zu einer Nachzahlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986