Wann bin ich Besitzer einer Sache, wenn auf Raten gezahlt wird?

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In der Überschrift fragst du etwas ganz anderes. Besitzer einer Sache bist du, wenndu die tatsächliche Herrschaft über diese Sache ausübst. Wenn dir der Händler diese Sache also ausgehändigt hat. Das hat mit dem Zahlen eines Preises nichts zu tun.

Was aber die Frage in der Sachverhaltsdarstellung betrifft, so könntest du das tun. Allerdings wehren sich die Händler dagegen, indem sie in ihre AGB einen Eigentumsvorbehalt aufnehmen. Es wird also über die Sacxhe bestimmt, dass sie solange Eigentum des Händlers bleibt, bis sie bezahlt ist.

Handelt der Händler aber mit fremder Ware, also auf Kommission, so ist er beim Verkauf zwar Besitzer der Sache, aber nicht Eigentümer. In diesem Fall greift der Verlängerte Eigentumsvorbehalt des Eigentümers gegen den Händler. Dieser muss sich daher auf andere Weise absichern. Beispielsweise durch Barzahlung.

Was steht denn in der Vereinbarung mit dem Veräußerer? Du bist Dir offenbar nicht bewußt, dass es ein Schuldrecht gibt und ein Sachenrecht und, dass beide Rechtsgebiete durch schuldrechtliche Vereinbarungen miteinander verknüpft werden können.

Damit Du nicht Bauklötze staunst, erkläre ich Dir das mal. Schon der Begriff "Ratenkauf" ist von einer bemerkenswerten Unbestimmtheit:

Es kann sich entweder um einen Verbraucherdarlehensvertrag handeln,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__492.html

oder aber um einen Kaufvertrag und einen Darlehensvertrag mit verschiedenen Anbietern. Der Laie unterscheidet da oftmals nicht. Von Bedeutung ist das aber schon. Beim Verbraucherdarlehensvertrag ist der sogenannte Eigentumsvorbehalt typischerweise vereinbart. Wer nur einen Konsumentenkredit zur freien Verwendung abschließt, unterliegt diesen Bindungen nur selten.

Wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, dann ist bis zur vollständigen Zahlung nicht der Käufer, sondern der Verkäufer Eigentümer der Sache. Das schließt einen Weiterverkauf nicht per se aus. Es kann auch für diesen Fall eine Vereinbarung getroffen werden, z.B. die Erlaubnis zum Weiterverkauf erteilt werden unter der Bedingung, dass der Kaufpreisanspruch an den Veräußerer abgetreten wird.

Kompliziert, nicht wahr? Vielleicht wäre es dann besser, erst zu verkaufen wenn man alles bezahlt hat. Ist eh besser für die Haushaltskasse.