Laptop Raten Zahlung?

4 Antworten

Viel wichtiger:

Hast Du Eigentumsvorbehalt vereinbart? "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Laptop im Eigentum des Verkäufers"

An die Unterwerfungsklausel gedacht? "Für die einzelnen Teilzahlungen unterwirft sich die Käuferin der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen"

Damit könntest Du Dir bei Nichtzahlung den Rechner holen, oder bei ihr leichter pfänden lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fragenwelt 
Fragesteller
 29.04.2020, 20:16

Wir haben das einfach unter uns schriftlich vereinbart . Ich bin nicht davon ausgegangen das sie nicht bezahlt . Wir haben ein schreiben aufgesetzt wo wir uns darauf geeinigt haben das sie monatlich 100Euro zahlt und die erste Rate sofort . Sie hat aber nach 7 zahlen die erste Rate immer noch nicht überwiesen und meinte dann sie hat Probleme mit der Bank und hat zurzeit kein Einkommen mehr. Ich habe ihr dann gedroht das ich mich an einen Anwalt wende wenn sie das Gerät nicht bis Ende der Woche abgibt . Dann hat sie per Express Überweisung 100€ bezahlt. Ich Frage mich nur was ich tun soll wenn sie weiter nicht bezahlt .

Wir haben nur so wie im Text oben steht diese paar Zeilen vereinbart

Ich habe ihr auch angeboten den Laptop zurück zu geben

Im Vertrag steht aber nur ich verkaufe den Laptop um 800 zu 100 raten. Ich habe nicht vermerkt das der Laptop mir oder ihr gehört .da ich davon ausgegangen bin das mir der Laptop gehört bis er abbezahlt ist. Die Rechnung und alles läuft auf meinem Namen und ich habe ihr das auch nicht übergeben . Ich sagte ihr auch erst nachdem alles bezahlt ist bekommt sie die Rechnung mit voller Garantie Leistung. Da der Laptop ja versichert wurde von mir auf Wasser Fallschaden und Diebstahl

Mündlich wurde das alles noch zusätzlich vereinbart

Das Problem ist das sie mich jetzt einfach ignoriert nachdem ich ihr gedroht habe und sie aufgefordert habe den Laptop zurück zu geben falls sie nicht zahlen kann

Jetzt haben wir auch keinen Kontakt mehr da sie meint sie hat ein Recht auf meinen Laptop anscheinend ohne die Bedingungen zu erfüllen

Es ist wirklich ein bisschen kompliziert da ich auch zurzeit kein persönliches Gespräch mit einem Rechtsanwalt führen kann wegen dem Corona Virus. Ich kann mich nur übers Internet informieren

Und auch da gibt's wenig Auskunft in meinem Fall

Da ich kein Unternehmen bin was eine Ware verkauft hat sondern das privat gemacht habe

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Und ich habe gelesen das ich das recht habe bei nicht zahlen der Raten die Raten Vereinbarung zu beenden als Verkäufer.

Habt ihr das im Vertrag ausdrücklich vereinbart? Wenn nein hast du eher schlechte Chancen.

Wurde für die monatlichen Zahlungen ein konkreter Tag festgelegt? Wenn nein, wäre die zweite Rate spätestens Ende Mai fällig. Ob die Dame Ende Mai automatisch in Verzug gerät, ist allerdings zweifelhaft. Dass eine "monatliche Zahlung" ein hinreichend nach dem Kalender bestimmbarer Zeitpunkt ist (§ 286 Abs. 2 BGB) würde ich im Zweifelsfalle mit Nichtwissen bestreiten. Ich würde daher eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit konkretem Zahlungsdatum empfehlen (bitte mit Zustellnachweis).

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Fragenwelt 
Fragesteller
 30.04.2020, 01:53

Nein wir haben nur wie oben geschrieben diese 4 zeilen vereinbart. Ich habe mich jetzt auch noch schlaugemacht und gelesen falls nicht bezahlt wird das ich eine Zahlungsaufforderung mit Frist setzen soll. Das wäre dann auch meine erste Handlung falls sie bis Ende mai nicht zahlt .

Sie hat bis jetzt nicht zahlen wollen und hat erst nach meiner Drohung mit Anwalt die erste Rate sofort bezahlt am selben Tag per Express. Vlt bezahlt sie nun auch Frist gerecht ohnr Zahlungsaufforderung .

Ich habe leider nur ein paar Zeilen aufgesetzt. Aber sie scheint nicht zahlen zu wollen .Da sie sagte sie hat Geld und kann zahlen und dann sagt sie Sie hat kein Einkommen und ihre Bank macht Probleme. Ich wäre zufrieden wenn sie einfach monatlich zahlt bis November ohne Verzug.

Aber im Internet steht wenn Zahlungsverzug eintritt kann man als verkäufer den Kaufvertrag auflösen?

Was ist da dann wahres dran ?

Ich werde abwarten und wenn sie einen Zahlungsverzug hat nach einer Mahnung würde ich über das Gericht den Vertrag auflösen wollen und den Laptop ander wertig privat verkaufen.

Es handelt sich um einen Gaming pc 6 Monate alt im Wert von 1600€ er wurde von mir kaum benutzt da ich erst vor 4 Monaten einen neuen um 2000 zum Geburtstag geschenkt bekommen habe .

Ich brauche nur 1 Gaming Notebook. Daher habe ich ihn verkaufen wollen. Ich dachte eigentlich das der Laptop mir gehört bis er abbezahlt ist .Ich wusste nicht das ich extra Vereinbarungen treffen muss wie Eigentumsvorbehalt oder Klauseln

Ich finde es ist schon betrug wenn ich sage ich habe geld und kann bezahlen und dann nach 1 Woche sage ich: habe Probleme mit der Bank Weil ich kein Einkommen habe.

Sie hat aber einen 16 jährigen Sohn der studiert und ein Haus. Daher muss sie ja ein Einkommen haben .

Entweder Kündigung des Vertrages wegen Zahlungsverzug. Die Möglichkeit kommt für mich allerdings nur jetzt bis spätestens Juli in Grabe

Da der laptop seinen wert verliert mit der Zeit Und sie ihn quasi abnutzt wenn ihr Sohn jeden Tag Stunden lang zockt abends

Sie sagt ihr Sohn ist so glücklich darüber und spielt jeden Tag abends viele Stunden

Jetzt kann ich einfach warten ob sie bezahlt monatlich und ihr Kind spielt jeden Tag Stunden lang

Ich find das echt ne Frechheit...was manche machen..

Wenn mai nicht bezahlt wird und sie im Verzug ist würde ich aufs Gericht gehen und den Vertrag auflösen und den Laptop anders wo verkaufen

Wenn sie allerdings 3 Monate zahlt und dann Zahlungsverzugeintritt würde ich eher sagen das Gerät pfänden bis bezahlt ist . Es wird hoffentlich die Möglichkeit geben ihr das Gerät weg zu nehmen wenn sie nicht zahlt . Weil ich sehe zb nicht ein das sie quasi Schulden hat bei mir und ihr Sohn weiter freudig abends mehrere Stunden spielt

Da würde ich es schon angemessen finden ihr den Laptop weg zu nehmen und Geld Forderungen mit Verzug Zinsen stellen und das sie das Gerät erst wieder vom Gerichtsvollzieher bekommt wenn sie an mich bezahlt hat

Aber man schenkt keinen Laptop der 6 Monate alt ist und 1600 gekostet hat her es war klar das er zum halben Preis verkauft wird

Daher habe ich diesen Vertrag gemacht .

Jetzt im nach hinein hätte ich ihn lieber privat zum vollen Preis verkauft um mir diese Streitereien zu sparen

Wenn der Schuldner nicht zahlt dann Forderungen zu stellen

Ich wünsche mir natürlich das das alles nicht eintritt aber die Frau scheint sehr unzuverlässig zu sein und nicht zahlen zu wollen so schaut es für mich aus.weil nach meiner Drohung war das Geld seltsamer Weise einige Stunden später am Konto

Ich finde: es ist eine Frechheit was zu kaufen und nicht zu zahlen

Ich selber zahle jede Handy Rechnung pünktlich ein gleich nach Erhalt meiner Rechnung schon bevor die Fälligkeit eintritt

Ich verstehe einfach nicht warum Menschen sich was kaufen auf raten und dann nicht zahlen

Ich mein sie meinte sie habe eh genug Geld würde aber gern in raten zahlen weil sie soviel für die Uni ihres Sohnes zahlt und es leichter wäre monatlich

Und jetzt hat sie angeblich kein Einkommen mehr . Sie scheint nicht sehr zuverlässig

Ich hoffe nur das ich keine rechtlichen Schritte eingehen muss Und einfach bis Monatsletzten immer mein Geld am Konto habe

Weil sie will den Laptop ja nicht mehr zurück geben

Sie hat von mir die Möglichkeit bekommen vom Vertrag zurück zu treten und ihn zurück zu geben

Das wollte sie nicht . Ich hab ihr das angeboten. Und sie hat gemeint sie hat schon bezahlt . Es war aber kein Geld nach 3 Tagen am Konto. Dann meinte sie eben die Bank macht Probleme weil sie kein Einkommen hat .

Nach meiner Entscheidung zum Anwalt und aufs Gericht zu gehen hat sie dann sofort mit einer Express Überweisung reagiert.

Ich kann nur abwarten ob sie die raten bezahlt. Und erst handeln wenn Verzug eintritt.

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Answer123  30.04.2020, 02:06
@Fragenwelt

tl;dr Du hast jetzt einen extrem langen Text geschrieben, der sich aber weitgehend immer wieder wiederholt. Das bringt uns hier nicht weiter. So viel Arbeit hättest du lieber in den Kaufvertrag gesteckt... Aber das ist jetzt nicht mehr zu ändern.

Schicke der Dame Mitte Mai nochmal eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung 29.05.2020. Bitte unbedingt mit Zustellnachweis versenden (Einschreiben Einwurf, Fax mit qualifizierterem Sendebericht oder E-Mail mit DSN).

Wenn das Geld für die zweite Rate am 05.06.2020 noch nicht auf deinem Konto ist, meldest du dich noch mal hier. Dann besprechen wir das weitere Vorgehen.

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Fragenwelt 
Fragesteller
 30.04.2020, 02:15
@Answer123

Ich hab ihre Adresse nicht nur den vollen Namen.

Ist es auch rechtskräftig per whatsapp wenn sie es liest? oder muss ich dann einen Juristen beauftragen die Adresse ausfindig zu machen?

Bzw ist dann die Frage : Wen kann ich beauftragen um die genaue Adresse von ihr raus zu finden ? Falls ich sie erinnern muss an die Zahlung?

Sie hat Name und Telefonnummer angegeben im Vertrag und daran hatte ich auch nicht gedacht.

Weil ich nicht davon ausging das ich das brauche von ihr da sie eine gute bekannte war.

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Answer123  30.04.2020, 02:35
@Fragenwelt

Oh Gott... Auch das noch. So gut bekannt scheint dir die Dame ja nicht zu sein, wenn du nicht einmal weißt, wo sie wohnt... Hast du irgendwelche anderen Identifizierungsmerkmale (Geburtsdatum, -ort, etc.)? Vermutlich nicht...

Auf Whatsapp würde ich mich nicht verlassen, wenn das wirklich in einem Rechtsstreit enden sollte. Abgesehen davon brauchst du spätestens dann eh ihre Adresse.

Der einfachste Weg, an die Adresse zu kommen: Frag sie. Vielleicht sagst sie sie dir ja. Ansonsten macht es vermutlich mehr Sinn zu warten, bis die Forderung fällig ist. Wenn sie dann nicht zahlt und auch auf Whatsapp keine brauchbaren Zusagen macht, wirst du wohl einen Anwalt beauftragen müssen. Dabei werden allerdings noch mal jede Menge Kosten entstehen, die erst mal du zahlen musst und die du vielleicht nie zurückbekommst. Um überhaupt eine Chance zu haben, die zurückzubekommen, würde ich aber auf jeden Fall warten, bis die Forderung fällig ist und deutlich geworden ist, dass die Dame den Betrag nicht freiwillig zahlt. Vorher würde ich keine zusätzlichen Kosten erzeugen.

Rechne damit, dass sich das Verfahren lange hinzieht, du viel Geld für Auskünfte und Rechtsberatung bezahlst und wenig bis gar nichts zurückbekommst.

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Fragenwelt 
Fragesteller
 30.04.2020, 03:00
@Answer123

Vlt gehe ich sonst besser zum Amtstag bei Gericht. Ich möchte natürlich Kosten vermeiden so gut es geht. Und ich denke auch das mir verfahrenshilfe zusteht. Da ich zurzeit 1000€ Einkommen monatlich habe . Von daher würde ich bei Gericht falls ich eine Verhandlung habe diese beantragen. Schliesslich gehts um einen teuren Laptop der nicht bezahlt wird . Ich gehe davon aus das sie nicht bezahlt bis 30.5.

Sie war nur eine gute bekannte und keine Freundin und ich habe nicht damit gerechnet das es überhaupt zu so was kommt.

Darum habe ich nicht auf Adresse geachtet.

Man kann jetzt auch nur warten und das beste aus der Situation machen.

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bei Zahlungsverzug kann ich den gesamten Betrag einfordern ?

und dann ..... wie greifst Du einer "nackten Frau" in die Tasche.

Du kannst einen Mahnbescheid veranlassen ... nur auch davon hast und bekommst Du Dein Geld längst nicht . Und jeder erfolglose Pfändungsversuch kostet .... und zwar erst einmal Dein Geld.

Fragenwelt 
Fragesteller
 29.04.2020, 19:57

Dann solltest du mal die rechte lesen was ein Verkäufer hat wenn der Schuldner seine Raten nicht zahlt. Und ausserdem habe ich bereits angeboten das sie ihn zurück geben soll. Sie will ihn nicht zurück geben sondern behalten. Da ich ihn verkauft habe ist es auch kein Diebstahl. Es ist eine schwierige Situation. Ich sehe aber nicht ein warum ich ein teures Gerät was 6 Monate alt ist und sicher einen Wert über 1000 hat zum Freundschaft preis um 800 zu 100 raten monatlich verkaufe und dann kann die Person nicht zahlen. Dann möchte ich natürlich rechtlich vorgehen. Und es würde auch bezahlt nach einer Drohung mit Anwalt und Polizei. Da ich sehr wohl rechtlich vorgehen kann wenn Raten nicht bezahlt werden. Und sie hat keine mahnzeiten. Es sind klare Regelungen im Vertrag wo steht sie hat monatlich zu zahlen. Es ist kein Kauf bei Media Markt sondern ein privater Verkauf wo ich was verkaufe unter Auflagen. Und wenn ne Person nicht zahlt zum Zeitpunkt muss ich handeln. Da es um meinen teuren Laptop geht den ich verkauft habe

Es ist immer noch mein Laptop da er nicht bezahlt ist.

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wilees  30.04.2020, 07:04
@Fragenwelt
Dann solltest du mal die rechte lesen was ein Verkäufer hat wenn der Schuldner seine Raten nicht zahlt.

"Problem" scheint zu sein ...... ich weiß worüber ich "spreche" ( schreibe )

.... und nun , wie glaubst Du denn, wie Du wieder an "Deinen" Laptop kommst, wenn sie Dir diesen nicht herausgibt?

und wie glaubst Du, dass Du an Dein Geld ..... die Restzahlung kommst, wenn sie nicht freiwillig bezahlt?

Natürlich kannst Du rechtlich gegen die Frau vorgehen, nur davon hast Du halt immer noch kein Geld....... siehe meine obige Antwort. ....

Desweiteren .... was meinst Du wie viele Gläubiger schon auf ihren Forderungen sitze geblieben sind?

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Fragenwelt 
Fragesteller
 30.04.2020, 21:25
@wilees

Ich hab mich jetzt Juristisch kostenlos heute 1h mit einem Anwalt unterhalten und erfahren: der Zahlunsverzug tritt mit 30.5 Ein. Wenn bis dahin die rate nicht eingegangen ist kann ich aufs Gericht gehen Und ein Verfahren einleiten.

Ich bin nicht dazu verpflichtet ihr eine Erinnerung zu senden .

Ich bekomme Verfahrenshilfe - gerichtskosten werden bezahlt. Da das nach fixen einkommen geht.

Es gibt dann mehrere Möglichkeiten

1: Auflösung des Vertrages aufgrund von Zahlungsverzug

2: Inkasso und Pfändung

Je nachdem wie das Gericht entscheidet besteht die Möglichkeit das Gerät bis zum abzahlen pfänden zu lassen

Da mein Einkommen unter 1100 monatlich ist bekomme ich verfahrenshilfe

Der Anwalt kann bezahlt werden mit Stunden satz

Allerdings ist es nicht erforderlich unbedingt mit einem Anwalt vor zu gehen

Ich bin erst mal beruhigt

Das Gespräch war kostenlos

Jedes weitere Gespräch würde mich jetzt kosten

Ich warte bis zum 30.5

Werde sie nicht mehr auffordern zu zahlen Und dann ein mahnverfahren einleiten wo sie die Kosten trägt

Und die Kosten verstreichen nicht auvh wenn sie nicht zahlungsfähig wäre so könnte man laut Anwalt den Vertrag aufgrund zahlungverzuges auflösen oder den Laptop vom Gerichtsvollzieher pfänden

Ich werde sie nicht mehr auffordern zu zahlen

Sondern gleich gerichtlich klagen

Da sie aus meiner Sicht echt nicht das Recht hat meinen Laptop zu verwenden und nicht zu zahlen

Und ich bin der Verkäufer

Ich bin nicht verpflichtet sie an die Zahlung zu erinnern laut Anwalt

Ich kann sofort aufs Gericht Und ein Mahn verfahren einleiten und Verfahrenshilfe bekomme ich

Das Thema ist erledigt

Die Dame wird bei nicht zahlen bis 30 keine Nachrichten bekommen

Und das Gericht hat Zugriff auf alle melde Daten. Der vollständige Name wird laut Anwalt reichen mit Ort.

Ort und Name weiss ich .

So mache ich es jetzt

Sie hat meinen 1600€ Laptop der 6 Monate alt ist und scheint nicht zahlen zu können

Dann lösen wir den Vertrag auf oder das Gerät wird gepfändet bis sie zahlt

Aber ich möchte nicht das die Person nicht zahlt und einfach Spass und Freude hat an meinen Gerät

Sie wusste das sie einen Kaufvertrag macht und was sie zu zahlen hat

Ich kann auch nichts auf raten kaufen und dann nicht zahlen.

Und ich als Verkäufer muss ihr auch keine Zeit geben zu zahlen

Ich kann ein Mahn verfahren einleiten ab 30.5 bei Gericht

Und dann kann sie zahlen oder nicht

Zahlt sie weiter nicht kann man über eine vertragauflösung klagen weil das ja scheint als betrug

Sie sagte sie habe geld und zahlt und dann stellt sich raus sie kann es sich nicht leisten

Ich werde ihr keine Frist setzen sondern ein Mahn verfahren einleiten

Und wenn dann nix passiert auf Vertrags Auflösung bestehen bei Gericht

Und dann den Laptop in willhaben stellen

Wer sich mit Computer auskennt weiss was das für ein Gerät ist und der ist sicher gleich weg um 800€

Ich würde mich auch nie wieder auf eine raten Zahlung einlassen nachdem ich so schlechte Erfahrungen gemacht habe

Der Anwalt rät auch warten bis 30 und sich dann bei ihm melden wenn ich juristischen Beistand brauche oder direkt aufs Gericht

Nur würde dann jedes Gespräch beim Anwalt kosten und ich möchte mich ehrlich gesagt auch nicht in umKosten stürzen

Ich warte jetzt bis 30.5 ab und dann handel ich wenn notwendig

Vlt zahlt sie aber auch ein

Noch was : die Aussage ich kann den gesamten Betrag fordern stimmt nicht

Das ist möglich wenn mehrere raten in Verzug sind und abzuklären

Weil wenn sie nicht zahlen kann bekommt sie zwar enorm hohe Schulden aber davon habe ich auch kein Geld

Daher würde ich eher dann beim Gericht vorgeschlagen aufgrund des Zahlungsverzuges den Vertrag auflösen oder Pfändung des Gerätes

Allerdings eher Vertrag auflösen da ich auch von der Pfändung des Gerätes kein Geld habe

Vlt ist das alles jetzt absolut überflüssig was ich schreibe weil sie jedes Monat pünktlich zahlt

Weil meine Drohungen hat sie bereits erhalten auch meinen Vorschlag das Gerät einfach zurück zu geben wenn sie es sich nicht leisten kann

Darauf hat sie verzichtet und bezahlt

So kann man sich in bekannten täuschen

Ich würde auch echt nie wieder sowas machen

Das war eine schlechte Erfahrung

Weil ich hab lieber gleich mein Geld

Und wenn ich sowas machen würde dann würde ich eine Anzahlung verlangen von zb 400€ und den Rest in raten und einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren und genau detailieren das ich das Recht habe bei Zahlungsverzug sofort das Gerät ab zu holen

Jetzt ist es zu spät .aber ich würde mich generell nicht mehr einlassen auf sowas

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Also Srry erstmal aber wie kommst du eigentlich überhaupt dazu mich anzugreifen sie hat etwas von mir gekauft. Und bezahlt nicht. Und ich habe gelesen das ich das recht habe bei nicht zahlen der Raten die Raten Vereinbarung zu beenden als Verkäufer. Das ist jedenfalls bei Zahlungsverzug mein Recht. Und zum anderen hat die Frau den Laptop abgekauft und muss selbst wissen ob sie zahlen kann oder nicht. Warum soll ich meinen Laptop verschenken? Der einen Wert über 1000 hat? Da werde ich ja wohl das Recht haben gegen diese Person rechtlich vor zu gehen? Du kannst auch nicht einfach was auf Raten kaufen und dann nicht zahlen? Das wird rechtlich nicht umsetzbar sein. Ich habe ihr sogar angeboten wenn sie nicht zahlen kann das Gerät einfach zurück zu geben und ich verkaufe es privat auf anderen Seiten.

Und ich denke nicht das ich die Kosten tragen muss wenn ich was verkaufe und mein Geld nicht bekomme?

Von daher ist diese Antwort einfach frech und Unverschämt.

Zappzappzapp  01.05.2020, 00:05

Ich weiß nicht, wem Du vorwirfst, frech und unverschämt zu sein, da Du hier eine Antwort auf Deine eigene Frage geschrieben hast.

Allerdings habe ich bisher keine "freche und unverschämte" Antwort gelesen, sondern nur Antworten, mit denen man versucht hat, Dir zu helfen und lediglich Tatsachen erwähnt hat, die Dir offensichtlich nicht geläufig sind oder deren Zusammenhänge Du nicht verstehst.

Es ist zunächst völlig unwichtig, ob Du Recht hast oder nicht. Um Dein Recht zu bekommen, musst Du eben zunächst Geld ausgeben und dies dann zusätzlich von der Schuldnerin einfordern. Ist bei dieser auch langfristig nichts zu holen, hast Du Pech gehabt und hast dieses Geld zusätzlich verloren. Nichts anderes wollte man Dir erklären.

Hättest Du Dir Zeit genommen und diesen Aufwand getrieben, bevor Du Deinen Laptop so leichtfertig verkauft hast, wäre das alles nicht nötig gewesen.

Wenn Du sowieso alles besser weißt und hier lange Romane schreibst, warum hast Du dann überhaupt nach Hilfe gefragt und beleidigst dann die Antwortgeber?

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg beim Geld eintreiben.

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Fragenwelt 
Fragesteller
 01.05.2020, 02:56
@Zappzappzapp

Zum Angriff : Wenn man mal den kompletten Verlauf liest wird man als erste Antwort lesen : wie kommst du dazu einer nackten Frau in die Tasche zu greifen..

Und das finde ich schon angreifend

Gegenfrage : wie kommt eine nackte Frau dazu einen Laptop auf Raten zu kaufen wenn sie keine 100 monatlich zahlen kann oder möchte?

Und wie kann eine Frau die angeblich nicht zahlen kann auf einmal nach einer Drohung und Aufforderung den Laptop abzugeben eine expressüberweisung tätigen?

So arm kann sie nicht sein.. Und selbst wenn... Dann hat sie was vorgetäuscht was sie nicht hat und da hab ich kein Mitleid h

Zum anderen : Ich habe heute mehrere Anwälte kontaktiert und einen gefunden der 1h mit mir ein kostenloses Erstgespräch geführt hat

Und ich schenke dem Glauben und handle nach seinen Anweisungen bzw Vorschlag

Ich bin laut Anwalt nicht verpflichtet eine Zahlungsaufforderung zu senden schriftlich... Der Zahlungverzug beginnt mit 1.6 da die Rate bis 30.5 fällig ist

Danach kann man sofort zum Gericht und leitet ein Mahn Verfahren ein

Dafür kann man eine Verfahrenshilfe beantragen das die gerichtlichen Kosten gedeckt sind für mich als gläubiger

So trägt nur der Schuldner kosten

Schritt 2: Wird weiteres nicht bezahlt kann man mit dem Gericht mehrere Möglichkeiten vereinbaren die das Gericht je nach Sachverhalt entscheiden kann

Zb: Auflösung des Vertrages aufgrund von zahlungsverzug

Oder beschlagnahmen des Laptops durch Gerichtsvollzieher bis alle offenen Forderungen samst Zinsen und Spesen bezahlt werden

Man kann sogar noch einen Schadensersatz klagen wenn das ganze sich länger raus zieht

Tatsache ist : Es sind ihre Schulden nicht meine und je länger Sie nicht zahlt umso höher werden Ihre Schulden

Und selbst wenn Sie nicht pfändbar wäre bleiben die Schulden offen bis sie pfändbar ist

Und jeder weiß: wer seine Schulden nicht zahlt wird immer mehr Schulden haben

Und bis dahin könnte man dem Gericht vorschlagen den Laptop zu beschlagnahmen

Die Option Vertrag auflösen wegen Verzug hat nur einen Sinn für mich solange der Wert noch da ist...

Da das Notebook seinen Wert verliert nach einer Zeit würde es mir nichts mehr bringen das Notebook anders zu verkaufen

Es geht hier nicht um einen 400€ Rechner sondern um ein richtig teures Gaming Notebook neuwertig

Der Wert ist nachweisbar per Original Rechnung

Ich bin zwar nicht mehr Eingentümer aber Verkäufer und habe Rechte bis alles abbezahlt ist

Und ich bin so skrupellos und nehme gerne davon Gebrauch.. Falls es sein muss

Ich werde sie auch nicht mehr auffordern zu zahlen... Falls sie in Verzug ist

Sie hat mehrere Drohungen April bekommen und auch das Angebot auf Rücktritt bekommen

Das alles ist natürlich nachweisbar Sie wollte das nicht weil sie meinte sie kann zahlen

Darum soll sie natürlich Konsequenzen tragen im Falle eines Zahlungsverzugs

Sie selbst hat geschrieben : Dein Geld ist sicher und am Weg das kam am 24.4. Es war nicht am Weg da es am 28 immer noch nicht da war. Erst nach meiner Drohung mit Anwalt und Aufforderung der Rückgabe bis 30.4 wurde dann endlich bezahlt

Im Vertrag stand die erste Rate ist sofort fällig am 21.4... Das wurde nicht eingehalten

Da sie aber nun bezahlt hat warte ich bis 30.5 ab ob bezahlt wird

Und sonst handle ich dann wie oben geschrieben übers Gericht

Meine Schritte sind klar und wer welche Kosten trägt ebenso

Es hat keinen Sinn da noch tiefer drauf ein zu gehen da kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt

Und die erste Rate zwar nicht wie vereinbart sofort aber doch bezahlt wurde

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Fragenwelt 
Fragesteller
 01.05.2020, 03:03
@Fragenwelt

Ich möchte auch nicht mehr zu tief in das ganze rein gehen weil bis 30. 5 noch Zeit ist. Und erst dann die gerichtlichen Wege meiner seits beginnen

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Zappzappzapp  01.05.2020, 16:34
@Fragenwelt

Es bringt niemanden einen Schritt weiter, wenn Du immer die gleiche Geschichte wiederholst. Ich glaube, alle hier haben inzwischen lange den Sachverhalt verstanden.

Ich wiederhole mich aber einmal:

Hättest Du diesen immensen Aufwand bei Deinem "Vertrag" getrieben, hättest Du nur einen Bruchteil Deines Problems.

Und dann solltest Du mal die von Dir kritisierten Antworten richtig lesen.

Absolut niemand hat "beleidigend oder auch angreifend" geschrieben, wie Du behauptest:

wie kommst du dazu einer nackten Frau in die Tasche zu greifen..

Ganz falsch zitiert!

In der Antwort steht die symbolische Frage

... wie greifst Du einer "nackten Frau" in die Tasche.

Das ist etwas komplett anderes und nicht im Geringsten beleidigend.

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Fragenwelt 
Fragesteller
 01.05.2020, 19:48
@Zappzappzapp

Ja das stimmt.... die Person hat es anders formuliert als ich es aufgefasst habe...

War wohl von meiner Seite eine falsche Auffassung

Ich hab es quasi so verstanden dass ich eine Frau die nix hat ausbeuten will

Wenn sie wirklich nicht zahlen kann sollte ich dem Gericht vorschlagen den Vertrag aufgrund von Verzug auf zu lösen und weil sie nicht zahlungsfähig ist

Dann verkaufe ich den Laptop dann privat anderwertig

Weil ihre Schulden bringen mir lange kein Geld und eine Pfändung des Laptops ebenso nicht ...

Aber Ich gehe davon aus das sie geld hat und einfach nicht zahlen wollte

Weil sie nach meiner Drohung gleich Express überwiesen hat

Und ja das stimmt... es bringt nichts das selbe immer zu wiederholen und zu besprechen

Jetzt kann man nur abwarten bis zum Monatsletzten und sehen ob sie ihre Rate zeitgerecht ohne Verzug zahlt

Ich wiederhole die Thematik sooft weil ich verärgert bin ...

Mittlerweile hat es sich gelegt da ich mit einem Anwalt gesprochen habe

Und ja auch das stimmt: Ich hätte mir Zeit lassen sollen mit dem Vertrag und mich vorher schlau machen sollen wie ich mich rechtlich bestens absichern kann

Sollte ich jemals wieder was privat verkaufen in dieser Preisklasse, dann nur sofort gegen kompletten Preis oder die Hälfte Anzahlung und den Rest in Raten ... mit Eigentumsvorbehalt

Man ärgert sich trotzdem noch eine Zeit..

Ich lasse es jetzt erst mal Ruhen bis Monatsende

Vlt ist auch die ganze Situation jetzt anders und ich bekomme mein Geld jetzt immer pünktlich ohne Verzug

Das wäre natürlich super, dann habe ich keinen Aufwand und keine gerichtlichen Wege

Vielen dank für die Klarstellung meiner Auffassung

Ja es stimmt man kann einer nackten Frau nix weg nehmen und davon hätte ich auch nichts...

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Zappzappzapp  01.05.2020, 20:14
@Fragenwelt

Wir können das dann hiermit auch beenden, Du wirst ja sehen, was Ende Mai passiert.

Ein Hinweis allerdings noch. Da Du in dem Vertrag keinen Eigentumsvorbehalt festgelegt hast, hast Du keinen Anspruch auf Rückgabe des Laptops, sondern lediglich auf Zahlung des Kaufpreises, Das Eigentum am Laptop ist auf die Käuferin übergegangen und Du kannst lediglich Deinen Anspruch auf das Geld durchsetzen.

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Fragenwelt 
Fragesteller
 04.05.2020, 13:00
@Zappzappzapp

Die zweite rate war heute bereits am Konto ... Vermerk: rate Laptop Mai

Anscheinend ist das Problem gelöst und es kommt nicht mehr zu einem gerichtlichen Streit

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