Was kommt nach der Vermögensauskunft?

3 Antworten

Nur wenn du bei der Vermögensauskunft gelogen hast, kann das unangenehme Folgen haben Innerhalb der nächsten zwei Jahre musst du keine erneute Vermögensauskunft abgeben. Danach kann der Gläubiger erneut die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen, um eine Zwangsvollstreckung vorzubereiten. Vor Ablauf dieser Frist ist eine erneute Auskunft zum Vermögen möglich, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich deine Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben (§ 802d ZPO).

Du solltest ein P-Konto besitzen, deine monatlichen Pflichtzahlungen wie Miete, Strom, Heizung und Lebensunterhalt immer zuerst zahlen. Deine Gläubiger können nämlich weiterhin Kontopfändungen veranlassen. Mit dem P-Konto verbleibt dir zumindest der pfändungssichere Freibetrag. Weitere Schulden darfst du natürlich nicht aufnehmen.

Wenn du eine Vermögensauskunft geben mußtest, dann gab es davor Gerichtliche Mahnbescheide. Gerichtliche Mahnbescheide setzen die Verjährung auf 30 Jahre.

Eine Vermögensauskunft kann alle 2 Jahre gefordert werden und wenn du dann bei der nächsten Vermögensauskunft flüssig bist, dann mußt du entsprechend zahlen.

Du hast jetzt sozusagen 2 Jahre Schonfrist um dein Leben in den Griff zu bekommen.

In den Knast gehst du nur, wenn du dich weigerst, die Vermögensauskunft abzugeben, oder dort falsche Angaben machst (ganz böse!). Ansonsten bleibt den Gläubigern nichts anderes übrig, als zu warten bis sich deine Vermögensverhältnisse wieder gebessert haben. Dafür haben sie allerdings jetzt 30 Jahre Zeit.

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