Vorzeitig gekündigte private Rentenversicherung ist doch steuerfrei, oder?
Vorab: Ich habe in meine seit ca. zwanzig Jahren bestehende private Rentenversicherung lückenlos (progressiv) eingezahlt und habe jetzt gekündigt. Da nachfolgende Antwort der Versicherung (Zitat) nicht eindeutig genug ist, möchte ich hier gern als Unterstützung bei Euch / Ihnen nachhaken ... Vielen Dank!
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(...) Ihre Kündigung haben wir erhalten. Den Vertrag werden wir zum 01.10.2017 abrechnen. Dies ist in der Regel der nächste Kündigungstermin nach den Bedingungen. Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem Termin einverstanden sind. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch die Kündigung den wichtigen Versicherungsschutz verlieren und sich Ihre Alters- oder Hinterbliebenenversorgung verschlechtert. Haben Sie das bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt?
Zu diesem Vertrag erhalten Sie die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn steuerfrei. Auf diesen Vorteil verzichten Sie durch die Kündigung.
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Muss ich bei vorzeitiger Kündigung den Rückkaufswert versteuern?
Altverträge mit der zwölfjährigen Mindestlaufzeit bleiben auch beim Rückkauf steuerfrei. ... gefunden hier z.B. http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-8911/lebensversicherung_aid_237644.html
Vielen Dank!
1 Antwort
Wenn die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn steuerfrei wäre, ist die Auszahlung auch bei vorzeitiger Kündigung steuerfrei, wenn die übrigen Voraussetzungen (5 Jahre Einzahlung, 12 Jahre Laufzeit) erfüllt sind.
Du verzichtest darauf, das Geld von jetzt bis zur Kapitalabfindung bei Rentenbeginn steuerfrei anzulegen.
Weil sich das Gesetz geändert hat, ein Neuvertrag mit einer steuefreien Auszahlung also nicht mehr möglich ist und es deshalb häufig unklug wäre, so einen steuerfreien Vertrag zu kündigen, wenn man das Geld nicht braucht, weisen die dich zurecht darauf hin.
Auch wenn ich das Produkt nicht mag, ist es die Regel, dass genau bei solchen Verträgen nur die Progression raus genommen oder sie nur beitragsfrei gestellt und - als sehr sicherer Baustein der Altersvorsorge oder auch der Kapitalanlage - nicht gekündigt werden.
Die Progression macht den Beitrag oft absurd hoch und teuer/weniger rentabel und kein Mensch erzählt dem Versicherten - der allerdings auch nicht danach fragt - dass man die einfach beenden kann.
zu 1. sind die beiden anderen Lebensversicherungen (oder Rentenversicherungen? Der Schutz ist von Bedeutung) vor oder nach dem 1.1.2005 abgeschlossen worden?
zu 2. Man kann die Dynamik, also den Beitragsantieg, jederzeit beenden. Auch schon vor zehn Jahren aber natürlich auch jetzt. Man kann auch die Beitragszahlung jederzeit beenden. Gute Berater haben schon vor zwanzig Jahren die Beitragszahlungsdauer von der Laufzeit getrennt, also schon im Vertrag ein paar Jahre vor der Laufzeit die Beitragszahlung beendet, weil die letzten Jahre wegen der sonst von Anfang an höheren und auch der auch auf die letzen Raten anfallenden Kosten wenig bringen.
Lass dir von dem und den anderen beiden Verträgen ausrechnen, was rauskommt, wenn du die Beitragszahlung einstellst. Dein "wenig mehr" irritiert aber wahrscheinlich hast du auch enttäuschende Standmitteilungen bekommen. Die Zinsen sind halt extrem niedrig und mehr als der Garantiezins (der bei dir auch deutlich höher ist als bei allem, was danach abgeschlossen wurde) nicht zu erwirtschaften.
nur
Wenn du das Geld jetzt brauchst und es keine Alternative gibt, soll dich mein Geschreibe nicht irritieren!!! Dann geht es halt nicht anders.
Zunächst Danke für die Antwort!
Mögen Sie noch auf folgende zwei Aspekte einen Kommentar abgeben bzw. können Sie mich daraufhin bestärken?
1.) Ich benötige das Geld jetzt. Zudem habe ich noch 2 weitere Lebensversicherungen.
2.) Bis zum Rentenbeginn müsste ich wegen der dynamisch steigenden Beiträge noch ca. 6.000 € einzahlen, um abschliessend lediglich ein wenig mehr herauszubekommen. Das lohnt sich doch nicht.