Abbruch der Med. Reha von Rentenversicherung (Suchttherapie), ist aber Bewährungsauflage, was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oh weh, da hat Dein Bekannt echt schlecht gehandelt, kann mir nicht vorstellen, daß die Rentenversicherung gleich wieder bereit ist und eine med. Reha gewährt, denn gerade Entwöhnungsmaßnahmen sind sehr teuer. Würde ihm raten, möglichst schnell und regelmäßig an einer ambulanten Suchtberatung (wie z. B. Caritas) teilzunehmen, dann wenn er einige Beratungstermine hatte, einen neuen Antrag zu stellen. Vielleicht kann er auch den Rückfall ggü. der Rentenversicherung erklären.

  • Auf jeden Fall hat ergegen die Bewährungsauflagen verstossen. DEr richter kann ihn jederzeit zum Haftantritt auffordern.

  • Wie es weitergeth hängt sehr von seinem Bewährungshelfer ab.

  • Auf jeden Fall muss er nun von sich aus tätig werden Verbindung zum Bewährungshelfer um ggf. eine neue Therapie zu bekommen.

  • Solche Therapieplätze sind ja nicht einfach zu bekommen.

Oh Schreck! Leider sagst Du zu wenig über ihn und deshalb erkenne ich keinen Ansatzpunkt für Mitleid oder Nachsichtigkeit.

Vielleicht ist es gerade für ihn besser, doch in die JVA zu gehen, um (endlich) Eigenverantwortung zu übernehmen und zu erkennen, dass die externe Therapie vielleicht doch das kleinere Übel gewesen wäre. Diese Erkenntnis kann für ihn bei seiner Ernsthaftigkeit zum eigenen Wollen der Therapie sehr hilfreich sein.