Vor-Nachbereitungszeit? Bitte klären sie mich auf ....?

2 Antworten

Das kann grundsätzlich angeordnet werden, aber natürlich nur als normale Arbeitszeit, muss also vergütet werden, und sich an die Arbeitszeitgesetze und die im Vertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit halten.

Ist Pflicht, aber anrechenbare Arbeitszeit. Wenn er das nicht vergüttet, musst du auch nicht früher kommen.