Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?
Hallo,
ich habe (im Auftrag meiner Eltern) eine Vollmacht über deren Wertpapierdepot bekommen, das heißt, ich kaufe und verkaufe für diese in deren Auftrag auch Wertpapiere und überwache das Depot bzw. die Anlagen.
Das ganze ist bei einer online-Bank, wo die Kunden ihre Entscheidungen bezüglich Käufe und Verkäufe selbst tätigen und sich selbständig die Informationen einholen.
-> Ich würde dann quasi Kauf- und Verkaufentscheidungen und Mit-Beratung für meine Eltern machen (in deren Auftrag), zum Teil abgesprochen, zum Teil habe ich da sehr freie Hand weil klar ist was die Anlageziele sind und welche Risiken eingegangen werden dürfen. Sie meinen ich könne das viel besser als sie selbst und ich könne das auch besser als die Bank, wo sie vorher immer waren und nicht mehr hin wollen. Sie selber wollen und können sich nicht mehr so tief damit beschäftigen um das selbst zu machen (Anlageprodukte, Information) und sie wollen auch keinen Fremden (außerhalb der Familie) da mehr dran rumfuhrwerkeln lassen.
Nun ist es aber so: Ich bin kein zugelassener Vermögensverwalter. Ich habe zwar eine Ausbildung im Bereich Finanzen und Wirtschaft und mich privat auch sehr in die Thematik Wertpapiere eingearbeitet, aber im Grunde habe ich nur die Vollmacht über deren Depot und Konten.
Bringt mich dieser Sachverhalt in rechtliche Schwierigkeiten? (Mit einer Vollmacht selbständig Kauf- und Verkaufentscheidungen für andere übernehmen, und diese quasi vorher zu "beraten")
Das ganze spielt sich wirklich nur im engsten innerfamiliären Rahmen ab unter 3 Personen und ich bekomme da auch keine Vergütung dafür. Ich habe auch nicht vor noch weitere "Kundschaft" an Land zu ziehen.
VG, Mogli
4 Antworten
Zunächst mal: eine gesetzliche Regulierung erfahren Vermögensverwalter und Anlageberater, die diese Leistung mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. als Gewerbe, anbieten. Das ist nicht Deine Absicht und auch nicht Deine derzeitige Funktion.
Du triffst ebenso wie auch Deine Eltern Entscheidungen über ein Vermögen auf Basis Deiner Kenntnisse und ggf. unter Zuhilfenahme anderer Berater und Informationsquellen. Das ist eine rein private Angelegenheit in der Familie, die so in dieser Form ohne weiteres machbar ist.
Die Generalvollmacht mit Patientenverfügung wurde durch einen Notar beurkundet, d.h. hier besteht somit kein Zweifel an der Gültigkeit. Die Generalvollmacht über den Tod hinaus würde Dir ausreichen, um Vermögensentscheidungen zu treffen, aber Deine Eltern vertrauen Dir auch im Falle einer Krankheit, die richtigen Entscheidungen für sie zu treffen. Das ist beispielsweise in Fällen von Demenz, Komazuständen oder bestimmten psychischen Erkrankungen erforderlich. Die Generalvollmacht würde zwar für die Bank ausreichen, jedoch nicht eine Patientenverfügung einschließen.
Aus meiner Sicht haben Deine Eltern alles richtig gemacht. Sie haben rechtzeitig die Basis für zukünftige Entscheidungen in ihrem Sinne (die sie Dir zutrauen) gelegt. Natürlich musst Du Rechenschaft darüber ablegen, was Du tust, aber das geschieht im Innenverhältnis in der Familie.
Steuerlich gibt es ebenso keine Fragen, da die Anlagen auf Namen der Eltern durch Dich als Bevollmächtigten laufen. Deine eigenen Anlagen laufen separat.
Ich selber bin ebenso wie Du tätig und zeige mich äußerst erstaunt, welche Gedanken Du Dir da machst und welche Befürchtungen Du hegst.
Um mal ganz pragmatisch anzufangen: Du sitzt also an Deinem Computer und vergibst Aufträge. Ich weiß ja nicht, wie Du das handhabst, aber ich trete der Bank gegenüber nicht als Bevollmächtigter auf, sondern über den Zugang der Verwandten, die mir den Auftrag erteilt hat. Außer uns beiden weiß niemand, wer die Sache managt. Das erspart lästige Rückfragen.
Wie sollte bei dieser Ausgangslage je eine Information "nach außen" dringen?
Und wenn doch: Es liegt keine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vor. Das ist ausschließlich Privatsache. Braucht jemand, der seinen Eltern den Zaun streicht einen Meisterbrief? Braucht jemand, der einem Verwandten einen Splitter aus dem Finger zieht eine Zulassung bei der Ärztekammer? Wieso sollten bei innerfamiliärer Vermögensverwaltung andere Kriterien gelten?
Hallo, ja, mit den Gedanken ist das so eine Sache. Was ich auf jeden Fall tatsächlich vermeiden will ist eine rechtliche Situation, die dann auch noch Auswirkung auf mein normales Berufsleben haben könnte.
Ursprünglich hatte ich auch keine direkte Vollmacht, sondern mich über deren Account eingeloggt. Das war einfach zu handhaben, bis ich beim Kundenservice persönlich anrufen musste weil meine Eltern auch das ein oder andere Problem nicht verstanden haben, oder weil ich Unterschrift benötigte, während meine Eltern in Urlaub waren...
Nein, es liegt tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit vor und es ist Privatsache. Dennoch lese ich in jedem Anlegerforum solche Ergänzungen unter vielen Postings, wie dass "nur eigene Meinungen gepostet werden und dies keine Anlageberatung oder Empfehlung darstellt". So lax kann die Handhabung dann doch auch nicht sein im Ernstfall? Wenn ich mich mit Juristen über Privates in einem öffentlichen Forum unterhalte, dann muss ich aufpassen, dass das nicht nach kostenloser Beratung aussieht. ...
Hm. Gewinnerzielungsabsicht. Eigentlich habe ich ja zum Teil Gewinnerzielungsabsicht - nur nicht für mich.
Kleine Anmerkung noch: Also das Ganze geschieht in deren Auftrag an mich und auf deren Rechnung, falls das zur Beantwortung der Frage wichtig ist. Steuerlich dürfte das daher kein problem sein. Aber anderweitig rechtlich?
Mir fällt als erstes ein: Wo kein Kläger - da kein Richter!
So lange Du das interfamiliär machst, sehe ich keinen Gesetzesverstoß. Ob Du tatsächlich eine Genehmigung seitens der Gewerbeordnung benötigst kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da Du deine Tätigkeit ja eben nicht gewerblich ausübst.