Volljährigen sohn aus der wohnung schmeißen?

1 Antwort

Ja ist es.

Damit wirst du deinem Sohn aber Barunterhaltspflichtig. Da ihr als ALG2 Empfänger nicht zahlungsfähig seit, müsst ihr aber mindest das Kindergeld rausrücken. Dein Sohn kann dann je nachdem was er macht BAB, Bafög beantragen, wenn er nichts macht, hat er auch keine Ansprüche, ALG2 erhält er nur im Ausnahmefällen

Euch wird natürlich das Geld eures Sohnes natürlich abgezogen, solte eure Wohnung danach zu groß für euch sein müsstet ihr innerhalb von 6 Monaten umziehen.