Ist es möglich, unsere teilfinanzierte Wohnung auf unseren minderjährigen Sohn zu übertragen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundstücksgeschäfte der Eltern mit ihren minderjährigen Kindern bedürfen der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht und an diesem Punkt schon kann die Sache scheitern: Der Vormundschaftsrichter wird mit großer Wahrscheinlichkeit der Übertragung der Darlehensverpflichtungen auf den Sohn NICHT zustimmen. Was ihr nur erreichen könntet wäre, die Wohnung selber mit darauf lastenden dinglichen Sicherheiten zu übertragen.

Wirtschaftlich ist das für Euch der Tiefschlag: Zinsen müßt Ihr zahlen, könntet sie aber steuerlich nicht verwerten.

Steuerlich verwerten könnt Ihr das aber, wenn Ihr Euch einen Nießbrauch bestellt an der Wohnung. Dann aber ist eine Vermietung an Euch nicht möglich, denn Ihr seid selber der Vermieter.

Ihr glaubt im übrigen doch nicht ernsthaft, dass Eure Bank Euch zu Gunsten Eures minderjährigen Sohnes aus der Verpflichtung entläßt.

Wie man es auch dreht und wendet: Das, was Ihr plant geht nicht.

Danke für Deine Antwort. Habe mir zwischenzeitlich schon gedacht, dass dies nicht möglich ist.

Was hast Du den mit der Übertragung mit der dinglichen Sicherheit und dem Nießbrauch gemeint? Dies ist mir nicht so ganz klar.

Wäre schön, wenn Du mir da noch etwas dazu sagen kannst.

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@kammerl

Du weißt ja eventuell, dass es für Schenkungen alle 10 Jahre einen Freibetrag gibt und deswegen ist folgendes Modell üblich, dass auch beim Verkauf angewandt werden könnte:

Den Eltern gehört eine Immobilie und die soll auf das Kind übertragen werden. Gleichzeitig möchten die Eltern aber weiterhin das Sagen haben, insbesondere die Mieten kassieren. Man übereignet die Immobilie daher an das Kind, behält sich aber den Nießbrauch vor. Rein wirtschaftlich ändert sich daher für die Eltern nichts.

Die dingliche Sicherheit ist die im Grundbuch eingetragene Hypothek oder Grundschuld. Es ist da möglich, dass das Grundstück dafür haftet, nicht aber der Grundstückseigentümer persönlich. Stattdessen ist ein Dritter Darlehensnehmer und hat die persönliche Haftung.

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Kammerl: Die finanzierende Bank kann euch nicht verbieten, die ETW zu verkaufen oder zu verschenken. Ihr könntet sogar auf das Eigentum verzichten.

Die Bank wird es aber sehr wohl ablehnen, euch aus der persönlichen Schuldhaft zu entlassen. Erwirbt der minderj. Sohn das Eigentum an der ETW z. B. über eine gemischte Schenkung, bedarf der Vertrag der Zustimmung des Familiengerichts.

Stimmt das Gericht zu und es kommt zum Eigentumswechsel, haftet die ETW weiterhin aufgrund der Bankgrundschuld dinglich und Ihr Eltern weiterhin persönlich mit eurem gesamten Vermögen. Für die Bank ändert sich bezüglich der Sicherheiten nichts mit Ausnahme der Tatsache, da ein Minderjähriger neuer Eigentümer ist.

Würde der minderjährige Sohn die von ihm genutzte ETW erben, könnte die Bank dies ebenfalls nicht verbieten. Sie hätte allerdings ein Kündigungsrecht, wenn es zu Leistungsstörungen kommen würde.

Der Notar berät.

Sicherlich wäre das eine tolle Sache, wenn Eltern Schulden auf dem Namen Ihrer Kinder machen können. Man kann nicht einmal einen Handy-Vertrag auf dem Namen der Kinder machen. Das Kind ist nicht daran gebunden. Die Frage beantwortet sich von selbst. Ihr werdet wohl keine Bank in Europa finden, die einem Minderjährigen ein Darlehn gibt. Solche Vorgänge müssten sicherlich vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Die werden da hoffentlich nicht mitspielen. Alles andere wäre illegal und würde wohl später keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten. Über den Grund schweigt Ihr. Warum sollte man so etwas machen?

Sorry hätte vorher nachschauen sollen welche Fragen Du gestellt hast. Der Hintergrund ist offensichtlich, das Dein Sohn eine Straftat begangen hat und nun mit 9000€ in der Kreide steht, für die Ihr offensichtlich befürchtet in Haftung genommen zu werden.

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@hildefeuer

Eigentlich hat das nichts damit zu tun, obwohl die Sache damals leider nicht ganz so gut ausgegangen ist.

Unser Sohn war bei Gericht sehr nervös (war ja das 1te mal - Gott sei Dank) und er wurde, trotz seiner 14 Jahre, ziemlich in die Zange genommen und hat nur noch geweint. Letztendlich wollte er und wir einfach nur ein Ende und haben einen Vergleich akzeptiert, damit wieder Ruhe in unserer Familie einkehrt. Das hat man halt davon, wenn man jemand deckt für eine Straftat, was ja wirklich nicht richtig ist. Hätte er uns damals etwas gesagt, dass die beiden anderen einen Einbruch gemacht haben, wäre ihm nichts passiert. Nochmal passiert ihm dies hoffentlich nicht mehr.

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Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich möchte nicht Schulden auf den Namen unseres Sohnes machen, sondern wir möchten unser Zuhause erhalten.

Der Grund dafür ist, dass ich sehr krank bin und eine große OP vor mir habe.

Unser Eigenkapital, dass in der Wohnung steckt, wollte ich deshalb an meinen Sohn weitergeben. Zudem soll er nicht sein Zuhause verlieren. Sollte mir etwas passieren, kann mein Mann ihm Miete zahlen um die monatliche Darlehensbelastung abzudecken, die niedriger ist, als wenn die Beiden sich neu eine Wohnung mieten.

Wahrscheinlich war dies aber nur eine dumme Idee von mir., wenn ich Deine Antwort so lese.

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@kammerl

ja aber da sind doch noch die 9000€ die Du für den Sohn wg. Straftat und anschließendem Schadenersatz zahlen musst. Der Darlehnsgeber wird dem nicht zustimmen, weil der Sohn bereits Schulden (9000€+Zinsen) hat und kein Einkommen hat. Es fehlt an Sicherheiten für diese Transaktion. Daran wird es scheitern. Wie wäre es mit einem Erbschaftsvertrag oder eine Überschreibung der Wohnung? Da müsste auch das Vormundschaftsgericht zustimmen. Wenn Ihr die Zinsen für die 9000€ ausrechnen wollt hier ein link www.basiszins.info Nach 10-12 Jahren verdoppelt sich der Betrag meistens.

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@hildefeuer

Dafür gibt es kein Darlehen.

Es geht doch gar nicht um die Zahlung von 9000 €, das ist erledigt!!!!

Gefällt dir das Thema so, dass Du immer wieder davon anfängst? Bitte hör auf damit, dies hat uns eh so viel Kummer beschert und meine Erkrankung hat sicherlich auch damit zu tun. **Also Schluss jetzt damit! **

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