Studium Auszug aus der elterlichen Wohnung?

4 Antworten

Um zu prüfen, bis wann der Leistungsbezug für ihn noch berechtigt ist. Möglicherweise ist er ja bereits im September in eine neue Gemeinde umgezogen.

Da Dein Sohn nach seinem Auszug keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hat und das JC zukünftig die Kosten der Unterkunft anders aufteilen muss - auf die verringerte Personenanzahl der BG und zudem Bürgergeld im Vorraus gewährt wird, wird es hinsichtlich des Studienbeginns u.U. zu einer Überzahlung kommen, welche folgend zurückgezahlt werden muss.

Allerdings sollte dem JC eine Immatrikulationsbestätigung genügen.

Leozakibruno 
Fragesteller
 12.09.2023, 22:26

Mein Sohn zieht zum 1.Oktober aus. Die Immatrikulationsbescheinigung liegt dem Jobcenter vor. Ich habe alles dem Jobcenter mitgeteilt. Einen neuen Bewilligungsbescheid ab 1. Oktober habe ich auch schon vorliegen, da steht mein Sohn nicht mehr drin. Und trotzdem wollen die eine Meldebescheinigung? Das geht die doch nichts mehr an, oder?

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wilees  13.09.2023, 09:04
@Leozakibruno

Dann fordere das JC auf, Dir eine Begründung für diese Forderung vorzulegen.

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Unabhängig davon, ob die das dürfen oder nicht:

Worin siehst Du persönlich denn darin ein Problem, wenn man denen eine Kopie der Meldebescheinigung zukommen lässt?

Warum nicht? Dein Sohn wird ja wohl auch auf Kosten des Staates leben und muss dies natürlich nachweisen.

Leozakibruno 
Fragesteller
 12.09.2023, 21:19

Mein Sohn zieht aus um auf eigenen Beinen zu stehen. Er studiert, jobbt und bekommt Bafög das er ja zum Teil auch zurück zahlt. Er möchte durch sein Studium (Lehramt) einen wichtigen Teil dem Sozialstaat zurück geben. Finde ich auch gut so. Die Frage war warum das Jobcenter das ja nichts mehr für ihn bezahlt eine Meldebescheinigung sehen möchte. Das verstehe ich nicht. Die haben mit ihm nichts mehr zu tun.

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Tiiii  12.09.2023, 21:30
@Leozakibruno

Was sagt denn das Jobcenter dazu? Ich könnte mir vorstellen, dass das Datum relevant ist.

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