Versteuerung von Provisionen

2 Antworten

Provisionseinnahmen deuten auf eine Vertriebstätigkeit. Also:

  1. Der Arbeitgeber muss über die Nebentätigkeit informiert werden

  2. Wenn der verkauf der Software in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht ist es auf jeden Fall Genehmigungspflichtig.

  3. Vertrieb ist gewerblich. Also ist ein Gewerbe anzumelden. Der Geinn ist per E-Ü-Rechnung zu ermitteln.

  4. Für die Umsatzsteuer wäre noch wichtig, wie geliefert wird, aber wenn die Umsätze unter 17.500,- sind kann ja auch als Kleinunternehmer abgerechnet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
gandalf94305  26.03.2014, 18:21

Wenn er der Autor der Software ist und nur laufende Umsatzanteile als Tantiemen erhält, dann wäre das aber kein Gewerbe :-)

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wfwbinder  27.03.2014, 13:17
@gandalf94305

Der Sachverhalt war aber:

Softwarevertrieb und er bekommt provision.

Der Sachverhalt:

Ich habe Software entwickelt, die ich in einem US-Unternehmen verwalte udn beim Verkauf in "D" bekomme ich von diesem Unternehmen Provision.

wäre ein völlig anderer Sachverhalt.

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SimonuCarolaR  27.03.2014, 16:51

Zu 1. Warum muss der AG informiert werden?

Könnte ihm doch theoretisch egal sein, was ich neben meiner Haupttäigkeit mache, oder nicht? Ob ich Angeln gehe, mit meinem Kind im Garten spiele oder am PC Software verticke...

  1. Der AG muss dem AN eine schriftliche Genehmigugn erteilen? Warum und an wen?
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wfwbinder  29.03.2014, 15:28
@SimonuCarolaR

Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitrecht nun mal informiert werden. Und es gibt auch fälle, wo er nicht zustimmen muss. Siehe hier:

http://www.rechtsanwalt-aabadi.de/ArbeitsrechtNebentaetigkeit.html

Eine Genehmigung ist (neben den im Link genannten Punkten) vor allem notwendig, wenn der Arbeit- oder Auftraggeber der Nebenbeschäftigung im Wettbewerb mit dem Hauptarbeitgeber steht.

Wie wäre es aus Deiner Sicht, wenn ein Mitarbeiter von Samsung Software für Sony Ericsson entwickelt?

Eine Nebentätigkeit für einen Wetbbewerber ohne Fage an den Arbeitgeber, wäre ein Kündigungsgrund. "TreuePflicht."

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Warum bekommst Du die Provision für den Verkauf der Software? Vertreibst Du diese? Bist Du der Autor? Im ersten Fall wäre das klar eine gewerbliche Tätigkeit, im zweiten könnte es als freiberufliche Tätigkeit (Softwarearchitekt, Webdesigner, ...) durchgehen. Abhängig davon fällt nämlich Gewerbesteuer für Dich an.

Die Einkünfte wären als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu werten, d.h. z.B. mit einer EÜR in der Steuererklärung anzugeben. Dort werden auch Werbungskosten geltend gemacht, die Du im Zusammenhang mit den Provisionszahlungen hast. Es ist ja klar, daß die Zahlungen unversteuert sind und damit dem Finanzamt mitzuteilen wären.

Mit dem Arbeitgeber ist das so eine Sache. Wenn Du hauptberuflich als Gärtner arbeitest und irgendwann eine Software für die Vermögensverwaltung geschrieben hast, deren Verkaufsprovisionen nun eintrudeln, dann muß der Arbeitgeber nicht mal in Kenntnis gesetzt werden. Wenn Du hauptberuflich als Softwareentwickler für ein Architekturbüro tätig bist, dann wäre die Tatsache, daß da noch eine Software zur Vermögensverwaltung von Dir existiert, wahrscheinlich dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu geben, jedoch nicht zustimmungspflichtig. Wenn Du für ein Unternehmen arbeitest, das genau diese Art von Software herstellt und vertreibt, dann muß der Arbeitgeber zustimmen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt. Kommen die Einkünfte als Umsatzbeteiligung aus einer von Dir vor Eintritt beim jetzigen Arbeitgeber hergestellten Software, dann kann man daran nichts ändern und Du solltest das dem Arbeitgeber nur zur Kenntnis bringen.

Der Teufel liegt in den Details.