Jaein. Du hast einen großen Fehler gemacht.

Du hättest das Konto, was du bei der VA angegeben hast, behalten sollen!

Falls ein Gläubiger Vollstrecken wird, erhält Er die Abschrift der VA und versucht, sofern er das möchte, zu pfänden. Er erhält die Rückmeldung, der Postbank, das es dieses Konto nicht gibt. Dann wird höchstwahrscheinlich genau das passieren, was der User correcta geschrieben hat.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.