Vermietung einer Wohnung an Ex-Freundin mit gemeinsamen Kind. Inwiefern Ängehörigen-Miet-Rabatt ohne Steuernachteil möglich?

3 Antworten

Na - wenn Deine Tochter nicht die Mieterin ist und Deine EX nicht mit Dir verwandt oder verheiratet - dann sind die Bedingungen für die 66%-Klausel nicht gegeben.

Du ja kannst unabhängig davon die Miete niedrig ansetzen und schauen ob das durchgeht...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Steuerandy 
Fragesteller
 21.03.2023, 11:32

Könnte ich dann meiner minderjährigen Tochter vermieten? Diese wird dann von ihrer Mutter vertreten.

Oder vielleicht an beide und ich könnte dann den halben regulären Mietpreis auf 66% reduzieren???

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betroffen  21.03.2023, 11:47
@Steuerandy

Keine Ahnung ob man an Minderjährige vermieten kann. Ich schätze nicht - weil sie noch nicht voll geschäftsfähig sind.

Mein Tipp war - die Miete überhaupt niedrig anzusetzen. Vielleicht 75% und dann gucken ob das Finanzamt meckert...

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FrauEichhorn  21.03.2023, 21:02
@Steuerandy

kinder unter 7 sind noch nicht mal "nicht voll / beschränkt geschäftsfähig", sondern gänzlich geschäftsunfähig (§104 bgb). sie können keine willenserklärungen abgeben, derer es jedoch bedarf, um einen vertrag einzugehen. solche willenserklärungen sind nichtig (§105 bgb). damit ist es nicht möglich, an deine tochter zu vermieten.

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Würde eher die Mietkosten (zum Teil) auf die Alimentenzahlungen verrechnen.

Soweit ich informiert bin, wurde dieses neu geregelt!

Und zwar soweit, dass man bist zu 50% von der ortsüblichen Miete abweichen kann und darf!

Ich habe diesen Artikel hierzu finden können:

https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/immobilien/wirtschaft-politik/wohnraumvermietung-mehr-steuervorteile-fuer-guenstige-vermieter_84342_533964.html

Und ansonsten Angriff, .........

Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen und das Vorhaben besprechen.

Dann weißt Du, wie die dazu stehen.

"Die 50 beziehungsweise 66 Prozent Regelung gilt auch, wenn Du aus Güte oder anderen Gründen an einen nichtangehörigen Bewohner Deine Wohnung zu billig vermietest."

https://www.vermietet.de/magazin/vermietung-an-angehoerige/