Vermieterpfandrecht, wer darf es ausüben?
Guten Tag,
mir wurde die Wohnung gekündigt, da ich die letzten 2 Monate keine Miete Zahlen konnte. Mein Arbeitgeber zahlt seit 9 Wochen kein Gehalt.
Ich habe mit dem Vermieter ausgemacht, dass ich bis Mitte Juni die Wohnung verlasse. Etliche Kartons Kleinkram sind schon weg.
Heute wollte ich weiter räumen, da fiel mir auf dass TV, Router sowie Handy verschwunden sind.
Wohnungs und Wohnzimmertür waren verschlossen von mir!
Der Vermieter sagt er war es nicht, der Herr der die Wohnung unter mir bewohnt ist Hauptmieter und ich Untermieter. Also kommt nur noch er in Frage.
Darf er einfach ohne mein Wissen in meine Wohnung und Sachen entwenden? Ich weiß ja noch nicht mal ob er es war, aber es kann nur er gewesen sein.....
Mit dem Hauptvermieter, an den auch alle Zahlungen gegangen sind habe ich mich auf Stundung der Mietrückstände geeinigt.
Nur wie komme ich an meine entwendeten Sachen?
4 Antworten
Egal ob Vermieter oder Hauptmieter - aus Deiner Wohnung darf niemand etwas entwenden.
Das ist eindeutig Diebstahl und sollte zur Anzeige gebracht werden.
Der Vermieter hat keine Forderungen an Dich, mit Sicherheit kein Pfandrecht. Keine Quittung, die Sachen in Deiner Abwesenheit entfernt. Sieht aus als wenn eine Anzeige fällig ist. Wahrscheinlich erst mal gegen unbekannt. Hat denn der Hauptmieter die volle Miete weiterbezahlt oder ist die Summe doch beim Vermieter offen?
Verstehe halt nicht warum meine Wertsachen weg sind. Der Vermieter weiß von nichts.
Der Hauptmieter ist leider nicht erreichbar, aber er war es ganz sicher
Nochmal zum Sachverhalt, der Hauptmieter hat mir nicht hekündigt sondern der Hauseigentümer an den ich auch bis dato alles überwiesen habe. Dieser wsr entrüstet, als ich ihm heute den Savhberhalt schilderte.
Nur wie komme ich an meine entwendeten Sachen?
Wieso entwendet? Ich denke, hier wurde Vermieterpfandrecht geltend gemacht? Dann nach Auslösung des Pfandes, also Zahlung deiner Schulden.
Darf er einfach ohne mein Wissen in meine Wohnung und Sachen entwenden?
Er darf: Denn hat der Gläubiger Pfandrecht geltend gemacht, darf er "die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.", so Selbsthilferecht Vewrmieterpfandrecht, § 562b BGB.
Und das "jemand" ohne Zustimmung oder Duldung des Hauptmieters in der Wohnung war, wirst du schon beweisen müssen.
Und überhaupt kannst du allenfalls Anzeige gegen Unbekannt stellen, die nach 4 Wochen als unermittelbar eingestellt wird.
Und bevor du den ahnungslosen Ratschlägen zu Hausfriedensbruch und Diebstahl folgst, liest mal nach, was die Straftat üble Nachrede und Verleumdung für dich bedeutet :-O
G imager761
Was soll das denn sein?
Der Mieter ist nicht ausgezogen.
Also ist jemand in seiner Abwesenheit eingedrungen und hat gestohlen.
Habe mit dem Vermieter aber doch alles geklärt! Er ist m7t der Stundung einverstanden und will mir nichts pfänden.
Der Bruder des Vermietere sagte mir, dass der Herr aus dem UG in meiner Wohnung war
Wie reagiere ich wenn der Herr meine Sachen hat und sie mir nicht übergibt?
Der Router zb ist auch nicht mir sondern meinem Eltern
Offenbar ist er mit der Stundung doch nicht einverstanden und ahnt, der er dich und sein Geld nie wiedersieht.
Nur dass er deine Sachen hat, musst du schon beweisen.