Vermieter hat erneut wieder Strom abgestellt, die Türe zum Zähler verschlossen,da habe ich die Türe aufgebrochen und Strom abgestellt! Was erwartet mich nun?

4 Antworten

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Falls der Strom über den Zähler des Vermieters läuft (und nicht ein Stromzähler alleine für Deine Wohnung besteht, wo der Strom direkt mit dem Stromversorger abgerechnet wird) auch wegen Entziehung elektrischer Energie. Da der Strom keine "Sache" ist, kommt ein Einbruchsdiebstahl nicht in Betracht.

Außerdem eine Schadenersatzforderung für die Reparaturkosten der Türe.

Und eine fristlose Kündigung.

Der springende Punkt ist hier das Wort "erneut".

Leider sind keine Einzelheiten und Hintergründe bekannt.

Dennoch tendiere ich hier eher zur erlaubten Selbsthilfe.

Dein VM hat den Strom abgestellt und du hast ihn wieder angestellt.

Warum, weshalb wieso? Zahlst du deinen Strom über den VM und bist im Rückstand? Dann ist die Stromabschaltung rechtens, denn Strom ist nicht Lebensnotwendig.

Zahlst du Strom separat über einen Stromlieferanten, dann kann dein VM den Strom nicht abstellen, dann ist es dein gutes Recht den Strom wieder einzuschalten, ob allerdings dafür die Tür aufgebrochen werden muss steht auf einem anderen Blatt, du hättest den VM erstmal schriftlich dazu auffordern müssen innerhalb einer Frist den Strom wieder freizugeben. Da es Strom ist halte ich 24 Stunden für angemessen. Erst danach hättest du zur Selbsthilfe greifen können, einen Schlosser beauftragen, die Tür zu öffnen und die Kosten für den Schlosser hättest du dem VM in Rechnung stellen können.

AndiRat  30.06.2021, 17:54

Wenn er den Strom direkt zahlt, kann er auch nicht einfach die Tür aufbrechen. Ein Rechtfertigungsgrund ist nicht ersichtlich. Auch nicht nach einer Frist. Für Gewalt ist alleine der Staat zuständig. Er muss sich Rechtsschutz über ein Gericht beschaffen. In der Zwischenzeit kann er die Miete stark mindern oder im Hotel übernachten und die Zusatzkosten als Schadenersatz einfordern. Nur eines darf er nicht: Die Tür aufbrechen.

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Fangen wir einmal mit der Gegenfrage ..... an .....

weshalb nimmt sich Dein Vermieter "das Recht" heraus, Dir den Strom abzusperren?