Stromzähler Umbau wer zahlt?

1 Antwort

  • Tausch des Stromzählers wegen abgelaufener Eichung: der Grundversorger zahlt, da es sich um eine Regelaufgabe und Verpflichtung des Versorgers handelt, die im Zuge der Leistungserbringung bereits abgegolten ist. Neueichungen werden praktisch nie durchgeführt - es erfolgt einfach ein schneller Tausch. Fallen dabei Einmalkosten für den Vermieter an, so können diese als Wartungskosten an die Mieter weitergegeben werden. Ebenso können Kosten für den "Messstellenbetrieb" z.B. von neuen, digitalen Zählern auf die Mieter umgelegt werden.
  • Tausch des Stromzählers aufgrund einer Modernisierung (mit mehr Arbeiten als nur dem Zählertausch): der Vermieter zahlt zunächst. Allerdings können diese Kosten teilweise an die Mieter weitergegeben werden - ggf. als Mieterhöhung.

Es ist also zwischen Instandhaltung und Modernisierung zu unterscheiden.