Vermieter fordert Mietminderung zurück?
Hallo,
Bei uns wird seit 2021 nebenan ein Haus gebaut und die Miete wurde von vielen Parteien im Haus gemindert. Jetzt, 1,5 Jahre später, fordert die Hausverwaltung die Mietminderung zurück.
Hat mit mit siwas jemand Erfahrungen gemacht?
Es wurde der Eingang der Minderung bestätigt und auch kein Widerspruch eingelegt. Bei der Hausverwaltung gab es personelle Veränderungen und die jetzt zuständige Person fordert die einbehaltene Minderung mach exakt 17 Monaten zurück und widerspricht der Minderung, obwohl dieser zu Beginn nicht widersprechen wurde.
Auch auf der Nebenkosten Abrechnung von 2022 für 2021 wurde kein Mietrückstand erwähnt und die Gutschrift überwiesen, wenn keine Rückstände vorhanden. Es wurde nach Erhalt 3 Wochen später überwiesen und somit bestätigt, dass es keine Rückstände gibt.
2 Antworten
Die Nebenkosten/die Nebenkostenabrechnung hat nichts mit der Mietminderung zu tun!
Wie der Name es schon sagt, geht es hierbei nicht um die Miete, es geht um die Betriebs- und Nebenkosten!!!
Eine Bestätigung über den Eingang der Mietminderung sagt nichts darüber aus, dass man damit einverstanden ist.
Auch muss man nicht sofort widerrufen. Meiner Meinung nach hat die HV im Rahmen der gesetzl. Verjährungsfristen hierfür 3 Jahre Zeit.
Es sollte nunmehr einmal geprüft werden, ob die Mietminderung überhaupt zulässig war, auch die Höhe. Mieterverein oder Anwalt wären die richtigen Ansprechpartner.
PS:
Ist die Mietminderung nicht zulässig und ihr seid insgesamt mit mehr als 2 Mieten im Rückstand, dann droht die Kündigung!!!
Wegen eines Neubaus nebenan die Miete zu mindern ist generell ein Fall für den Anwalt. Es geht häufiger nicht als es geht und dass es viele Parteine waren, macht die Sache nicht besser.
Da war doch garantiert einer dabei, bei dem die Belästigung gar nicht so schlimm war (z. B. weil er gearbeitet hat) und der "eigentlich" nur gemindert hat weil es andere machten.
Wenn ihr die Miete nicht umgehend nachzahlen wollt (Empfehlung), solltet ihr euch dringend einen Anwalt suchen. Durch die Nachforderung droht (jedem einzelnen Mieter) die Kündigung.
Was du sonst schreibst, ist rechtlich nicht relevant. Relevant ist, dass die Mietminderung zurück gefordert wird und da sollten bei allen umgehend die Alarmleuchten angehen.