Verlustvortrag bei geringem Einkommen?
Hallo,
bei einem Freiberufler ergeben sich in folgende Einnahmen:
2021:
- 8.000€ Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich
- 2.000€ Verlust aus Untervermietung
2022:
- 30.000€ Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- 10.000€ Gewinn aus Untervermietung
Nun wäre es ja sinnvoll, die Verluste bei der Vermietung von 2.000€ aus 2021 nach 2022 zu übertragen, da – egal ob mit oder ohne Untervermietung für 2021 die EkSt. 0€ wäre, in 2022 dies aber die Steuerlast deutlich senken würde.
Frage: kann man den Verlust aus Vermietung konkret in der EkSt. für 2021 vortragen und wenn ja: wo muss man das (evtl. in der Anlage SONSTIGES?) wie eintragen? Oder muss ich das rückwirkend machen in 2022?
Vielen Dank!
Gemeint ist:
2021:
- 8.000€ Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich
- 2.000€ Verlust aus Untervermietung
2022:
- 30.000€ Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
- 10.000€ Gewinn aus Untervermietung
3 Antworten
- aus selbständiger Tätigkeit ist auch der GEWINN zu versteuern, die Einnahmen sind für die Einkommensteuer irrelevant!
- nein, gesonderter Vortrag ist nicht möglich (wäre ja auch noch schöner, wir sind nicht bei wünschdirwas)
alles klar, Danke. War natürlich Gewinn gemeint und nicht Einnahmen oder Umsatz.
"2021:
- 8.000€ Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit abzüglich
- 2.000€ Verlust aus Untervermietung"
Ergo ergibt sich kein vortragsfähiger Verlust, sondern positive Einkünfte i.H.v. 6.000 € (wobei ich davon ausgege, dass Du hier mit "Einbahmen" den Gewinn meinst) - und damit hat sich die Frage erledigt.
nur einen Monat Vermietung zum Ende des Jahres, aber Werbungskosten, um überhaupt vermieten zu können.
Von der Verrechnung mit anderen Einkünften im selben Jahr sind wohl nur Verluste aus Kapitalvermögen ausgenommen. Nur diese wären separat vortragbar.
Was man prüfen könnte,wäre die freiwillige Bilanzierung.
Da würden die Forderungen am Ende des 1. Jahres dessen Gewinn erhöhen, auch eventuell Warenbestände.
So könnte man die Gewinne verschieben.
Das hat natürlich etwas mehr Arbeitsaufwand, dazu ist man 3 Jahre an Bilanzierung gebunden.
Ich habe es am Anfang meiner Kanzlei das selbst mal gemacht.
Wie kann man denn eigentlich aus Untervermietung Verlust erwirtschaften? Der Rechenweg würde mich wirklich interessieren.