Verjährung Kosten einer Reise

3 Antworten

23.05.2013

Und da fragst Du heute erst nach? Ist da schon der Mahnbescheid angekommen?

Claerchen 
Fragesteller
 18.09.2013, 14:44

Ich habe heute erst die 2. Mahnung und immer noch keine Rechnung erhalten. Deswegen kommt die Frage erst heute. Mahnbescheid ist noch keiner angekommen!

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Ich würde mich auch auf den Standpunkt stellen: Ohne ordnungsgemäße Rechnung - keine Zahlung.

Fordere die ordentliche Rechnung, unter Fristsetzung, beim Mahnenden an.

Behauptet der, diese bereits gesendet zu haben, ist er für den Zugang der Rechnung beweispflichtig. In einem etwaigen Streitfall ändert sich an dieser Beweislast nichts.

Grundsätzlich ja.

Aber auf einer Rechnung würde ich bestehen. Gibt es keine Buchung o.ä., aus der die Kosten hervorgehen ?

Wann wolltest Du Dich denn mal mit dem Veranstalter in Verbindung setzen ?

Viel Glück

Claerchen 
Fragesteller
 18.09.2013, 22:16

Ich habe nach meiner Rückkehr um eine Rechnung gebeten, daß war im Januar 2012, also bereits über 1,5 Jahre her... Ich habe leider auch keinen Buchungsbeleg, da die Reise auf einzelnen Bausteinen aufgebaut war, deswegen wollte ich auch die Rechnung dazu.

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