Rechnung höher als Kostenvoranschlag. Wann kann ich mindern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es richtet sich nach § 650 BGB.

Wie verbindlich war der Kostenvoranschlag?

Wie genau war die Anweisung?

Hat sich die Werkstatt gemeldet mit der Angabe es wird wegen ..... um ....... teurer.

10 % mehr muss man fast immer akzeptieren.

Aber auch bis zu 25 % mehr könnten möglich sein.

Der Sachverhalt gibt nicht her. keine Summe, keine Angabe worum es geht, keine Angabe, warum es teuerer wurde.

die Vorgaben waren sehr genau. Die Abrechnung hatte die gleichen Punkte wie die in der Schätzung. Angeblich war ein Teil teurer als erwartet, und bei einem Teil der Reparatur der Arbeitsaufwand höher.

In Summe 15% mehr zu zahlen. Das scheint im Toleranzbereich zu liegen. Ich werde dennoch diskutieren und versuchen, ein Paar Prozente zu drücken, denn man hat mich nicht gefragt, ob ich mit einem teureren Ersatzteil einverstanden wäre. Ich bat um einen Anruf, wenn es Änderungen gäbe.

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@young27

Danke für die hilfreichste Antwort.

Ausserdem hast Du gute Chancen, weil Du ausdrücklich um einen Anruf gebeten hattest, wenn es teurer wird. ruhig hart verhandeln. Ggf. eventuell noch dieSchlichtungsstelle der Handwerkskammer befragen.

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Eine Kalkulation (Schätzung) ("Rechen sie mal mit XXX EUR") der Reparaturkosten ist kein verbindlicher Kostenvoranschlag oder gar Reparaturauftrag zum Festpreis :-O

Wenn sich erst bei der Fehlerdiagnose heraustellt oder gar nur dann herausfinden lässt, wo das Problem liegt, dann erkennt, dass umfänglicher gearbeitet werden muss oder mehr oder schwerwiegendere (und damit teurere) Defekte zu beheben sind als vermutet, wäre eine entsprechend erweiteter Auftrag und Rechnungstellung zulässg, sofern man für den Fall nicht ausdrücklich vorherige Rücksprache und Zustimmung vereinbart hätte oder unmissverständlich eine Obergrenze gesetzt hätte, über der der Auftrag beendet werden muss und nur die Arbeitszeit für die Fehlersuche und Wiederzusammenbau bezahlt würde :-)

G imager761