Inkasso - ohne Mahnung und Ware auch nicht vollständig erhalten
Hallo Community,
ich habe soeben ein Inkasso Schreiben von der Firma Creditreform erhalten. Darin werde ich aufgefordert für eine Warenlieferung zu zahlen, die ich aber gar nicht in vollem Umfang erhalten habe. Es wurden nur Teile meiner Bestellung geliefert, aber nicht komplett alles was die Rechnung ausweist. Daher habe ich die ursprüngliche Rechnung auch nicht bezahlt, und gewartet ob die Firma eventuell noch den Rest nachliefert, was jedoch nie geschehen ist.
Des Weiteren habe ich auch nie eine Mahnung erhalten die mich darauf hingewiesen hätte dass ich in Verzug bin.
Wie sollte ich also jetzt am besten vorgehen?
Gruß
5 Antworten
Oxide:
Also: Du bestellst einen Bausatz. Die Lieferung ist falsch und unvollständig. Du reklamiert nicht. Du schickst die falsche Ware auch nicht zurück und bezahlst auch (einen Teil der) die Rechnung nicht. Stattdessen hoffst auf eine ordnungsgemäße Nachlieferung. Insgeheim gehst sogar davon aus, überhaupt nichts zahlen zu müssen (die fehlerhafte Wage aber zu behalten). Jetzt liegt dir eine unangekündigte Zahlungauforderung vor.
Nichts für ungut: Soviel argloser Kinderglauben hat Seltenheitswert.
Empfehlung: Hol die Mängelrüge rasch nach.
Wie sollte ich also jetzt am besten vorgehen?
Wie wäre es, den Lieferanten aufzufordern, den Rest zu liefern? Wieso ist denn das nicht schon längst geschehen? Und wieso ist der gelieferte Teil nicht bezahlt worden?
Tu doch das naheliegendste und setze Dich mit Deinem Lieferanten in Verbindung und kläre ab, warum noch eine Restlieferung aussteht. Das Inkassounternehmen würde ich ebenfalls informieren, dass bisher nur eine Teillieferung erfolgt ist, aber das wird das Inkassoverfahren nicht stopen. Des weiteren würde ich umgehend den berreits gelieferten Anteil mittels einer Abschlagszahlung begleichen und dann abwarten wie sich das Inkassounternehmen und der Lieferant verhält.
Hallo ihr,
die Teile gehören zwingend zusammen. Es handelt sich hierbei um einen Holzbausatz. Ohne die Teile die Fehlen ergibt sich also kein fertiges und nur in Teilen nutzbares Produkt.
Ich habe mich nicht sofort bei der Firma gemeldet, weil ich 1. abwarten wollte ob eventuewll doch noch etwas nachgesendet wird (Lieferzeit betrug ohnehin mehrere Wochen), und 2. nachdem ich gesehen habe wie katastrophal meine Bestellung falsch zusammengestellt war, habe ich auch ein wenig gehofft eventuell ganz ohne Bezahlung durchzukommen. Das war aber ein Trugschluss.
Gruß
Aber, warum soll ich z. B. eine Tischplatte bezahlen, bei der die Tischbeine noch nicht geliefert wurden?
Schon richtig. Wenn man denn unverzüglich nach Lieferung die fehlenden Teile reklamiert und nicht einfach wartet.
Ich glaube jetzt nimmt Fragesteller keiner mehr ab das die Lieferung unvollständig war.
Hast Du denn das Fehlen der Ware auch moniert oder nur gewartet? Dann würde ich das schnellstens nachholen und zwar gegenüber dem Lieferanten und dem Inkassounternehmen.
Besonders glaubwürdig wäre das natürlich nicht mehr.
In Verzug kommt man seit einigen Jahren auch ohne gesonderte Mahnung. Insoweit steht es 2:0 gegen Dich.
Stand auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel, so war auch keine Mahnung notwending um dich in Verzug zu setzen.
Wenn eine Lieferung unvollständig ist, hättest du das durchaus direkt reklamieren und die unstrittigen Positionen auf der Rechnung bezahlen können.
Bezahl also die erhaltene Ware und fordere die Firma auf die bestellte Ware binnen 2 Wochen Frist zu liefern, bis dahin kannst du, was die nicht erhaltene Ware angeht, von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Ist das wirklich richtig? Ich weiß es aber auch nicht.
Aber, warum soll ich z. B. eine Tischplatte bezahlen, bei der die Tischbeine noch nicht geliefert wurden? Das würde ich nicht verstehen wollen.