Wie kann man den Wert eines Wohnrechts berechnen?

2 Antworten

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relativ einfach.

  • man nimmt die ortsübliche Vergleichsmiete, rechnet sie auf ein Jahr (also x 12) udn hat den Jahres wert. Dieser ist auch für den Notarvertrag wichtig.

  • Dann wird mit dem Wert aus dieser Tabelle: http://kuerzer.de/Bewertung2010

multipliziert, der dem Lebensalter der Person entspricht, in dem Moment wo das REcht eingeräumt wird.

Beispiel:

Wohnung. übliche Miete 500,-. Jahreswert 6.000,-.

Es wird der Mutter eingeräumt, die 65 Jahre alt ist.der Vervielfältiger ist lt. Tabelle 12,668, der Wert des Wohnrechts beträgt somit 76.008,- Euro.

Für die Bewertung der Wohnung ist dieser Betrag vom Aktuellen Schätzwert dann abzuziehen, um den Wert des Erbes zu berechnen.