Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Teil des Jahresgehaltes - allerdings nicht fix ausbezahlt
Wir sind eine kleine Firma mit etwa 15 Angestellten (Entwicklungsdienstleistung) und in unseren Arbeitsverträgen wird zunächst das vereinbarte Jahresbruttogehalt festgelegt. Dieses wird durch 13 geteilt und von Januar bis Dezember fix 12mal ausbezahlt.
Der 13te Teil kann bis zu 30% im Juni (Urlaubsgeld) und zu 70% im Dezember (Weihnachtsgeld) ausbezahlt werden - also nicht fix, heuer wurde das Urlaubsgeld zum Beispiel bereits gestrichen... Ist diese Vereinbarung in den Arbeitsverträgen so zulässig?
Weiters haben wir eine 42 Stunden-Woche und es werden keine Überstunden ausbezahlt, sprich am 30. oder 31. des Monats sind die mehr geleisteten Stunden dieses Monats schon wieder Geschichte..
4 Antworten
Hallo Joke8, gerade heute habe ich in einer Zeitschrift gelesen( mit Angabe des Aktenzeichens) , dass die allgemeine Formulierung wie Du sie hier benennst " Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ", als Klausel unwirksam ist.
Da ich mir dieses AZ leider nicht gemerkt habe ( könnte ich morgen falls erwünscht nachreichen ) hier vorerst ein ähnliches Urteil zur o.g. Formulierung:
- Gutes Geld für gute Arbeit
Gruß ! K.
Vielen Dank für die Antwort. Habe auch selber nochmal nachgesehen auf wikipedia, scheinbar herrscht hier keine eindeutige Rechtslage - Gericht in Düsseldorf erklärt derartige Formulierungen für unzulässig, das Gericht in München schon..
Mit dem Weihnachtsgeld als Teil kann man wohl nix machen, da im Vertrag der Monatsbeitrolohn steht - allerdings wird bei der Bewerbung das Jahresbrutto verhandelt, darauf dass man dann nur 12/13. davon bekommt, kommt man erst wenn man den unterschriftsfertigen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt und nochmal nachrechnet
werde morgen das besagte AZ heraussuchen. Wenn es ein ganz neues Urteil ist, werden auch andere Gerichte diesem folgen. Gruß K. bis dann also !
Wenn ein Jahresbruttogehalt per Vertrag festgelegt wurde, dann ist dieses auch einzuhalten. Wenn allerdings im Vertrag steht, dass das 13.Monatsgehalt bis zu 30% bzw. 70% ..... ausgezahlt wird, dann ist hier ein Widerspruch zur Aussage des Jahresgehaltes; denn "bis zu" kann auch bedeuten, dass gar nichts oder weniger ausgezahlt wird.
Dass Überstunden nicht ausgezahlt werden ist durchaus zulässig; aber wenn sie angeordnet wurden, dann muß auch alternativ ein entsprechender Freizeitausgleich stattfinden; anders geht es nicht.
Anders ist der Sachverhalt, wenn im Arbeitsvertrag steht dass bis zu xy Stunden im mit dem Arbeitsentgelt abgegolten sind. Dies ist insbesondere bei übertrafliflicher Entlohnung durchaus üblich.
Einen Tarifvertrag für uns gibt es für uns nicht, soweit ich weiß.
Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten. Die Formulierung "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" steht so ähnlich irgendwo im Vertrag (meinem Gedächtnis nach, habe jetzt nicht nachgesehen).
Das ist schon richtig, man könnte es auch so formulieren, dass quasi im Jahresbrutto der Betrag von 12/13. steht und dann festgelegt wird, dass es aufgeteilt auf 2 Sonderzahlungen im Jahr bis maximal ein Monatsgehalt geben kann. Allerdings nicht, wenn das festgelegte und am Anfang verhandelte Gehalt schon die untere Schmerzgrenze für mich persönlich war (was jetzt für diese Stelle so üblich ausbezahlt wird) und dann gleich mal das Urlaubsgeld gestrichen wird - dann rechne ich auch nicht mit Weihnachtsgeld - und liege dann in meinem Jahresverdienst doch recht unter meiner Untergrenze, das ist allerdings mein Problem :D Ansonsten habe ich den Vertrag ja gelesen bevor ich unterschrieben habe und das Ganze somit auch akzeptiert. Wollte mich nur mal erkundigen, da es in letzter Zeit doch etwas Unmut bei meinen Kollegen gibt und sich einige fragen ob dies zulässig ist (ja, auch sie haben den Vertrag gelesen und unterschrieben :D ).
Vielen Dank nochmal
Es handelt sich um vertragliche Regelungen dieses Unternehmens.
Überstunden können mit dem Gehalt abgegolten sein.
Ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist nicht als Anspruch festgeschrieben. In Deiner Firma handelt es sich um eine Festlegung eines maximalen Jahresbruttogehalts, von dem max 1/13 variabel gesehen wird. Man hätte das auch als 12/13 echtes Jahresbruttogehalt und 1/13 geschäftsabhängigen Bonus in zwei Zahlungsterminen vereinbaren können.
Bei so kleinen Firmen wundert mich das allerdings etwas. Hier sollte eher eine klarere Gewinnbeteiligung vereinbart werden.
Sorry, unter Punkt " 3 " zu finden : Gutes Geld für gute Arbeit