Kündigung wegen fehlender Lohnzahlung - kann ich den Schlüssel bis der Lohn gezahlt wurde zurück halten?

3 Antworten

Den Schlüssel darfst du dem Arbeitgeber nicht vorenthalten.

Wenn dein Arbeitgeber allerdings noch diverse Dinge bezüglich laufender Projekte und Arbeiten von dir wissen muss, die nur du selbst kennst, darfst du ihm sagen, dass du dich dazu außer stande fühlst, solange du noch auf Geld wartest.

Du hast mit dem Schlüssel ohnehin kein Druckmittel in der Hand, das Einbehalten ist rechtlich nicht zulässig.

Es ist aber recht einfach eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen um den restlichen Lohn nebst Abrechnungen, Zeugnis etc einzufordern. Das kostet Dich nichts.