Unterschied von Verschenken und Weitergeben?

4 Antworten

Ich habe mein Leben lang im Tierschutz gearbeitet

In den Verträgen der Vermittlung steht immer, dass die Tiere nicht weiter vermittelt oder verkauft werden dürfen.

Das war schon immer ein Dorn im Auge....

Leider gibt es kein Gesetz welches eine Weitergabe verhindern könnte.

"Der neue Besitzer kann lt der nachfolgenden Paragraphen damit nach belieben machen, was er will, sofern die Tiergesetze es zulassen"

siehe hierzu...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 90a TiereTiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/903.html

Kann der Käufer den Hund dann verschenken

Vermutlich ja, denn die Klausel, dass der Hund nicht weitergegeben werden darf, ist höchstwahrscheinlich unzulässig.

Schon alleine weil diese Klausel

"er darf nicht weitergegeben werden"

zu unpräzise/zu intransparent ist, denn was ist damit überhaupt gemeint, halte ich diese für unwirksam.