Käufer lässt kinderwagen abholen und will ihn jetzt zurückgeben?

4 Antworten

Nein. Der Fahrer hat als Erfüllungsgehilfe des Käufers gehandelt und konnte den Wagen vor Ort prüfen. Das muss sich der Käufer anrechnen lassen und daher kein Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Vorausgesetzt, du hast keine versteckten Mängel wissentlich verschwiegen.

Ich hatte keine detaillierte Beschreibung ... Muss ich den Kinderwagen zurück nehmen?

Wenn er kaputt ist und du das in der Beschreibung nicht angegeben hast, musst du reparieren oder gegen einen maengelfreien umtauschen. Zuruecknehmen und Geld zurueck erstatten koennte dann durchaus die fuer dich guenstigste Loesung sein (wenn der Kaeufer damit einverstanden ist).

Der verkauft erfolgte privat ohne Garantie Gewährleistung oder rücknahme.

und die Sachmängelhaftung hast Du schriftlich / rechtssicher ausgeschlossen?