Unterjährige Grundsteuer bei Hauskauf - bei wem kassiert das Finanzamt?

1 Antwort

Das von Dir genannte Problem stellt sich nicht nur bei der Grundsteuer, sondern bei allen übrigen von der Gemeindekasse erhobenen öffentlichen Abgaben auch, nämlich bei Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Abfallgebühren. Die werden üblicherweise sogar in einem Bescheid festgesetzt und in einer Quartalszahlung erhoben. Ich sehe allerdings das Problem bei der Sache nicht: Zum einen bietet es sich ja an, die von Dir gestellte Frage durch einen Anruf bei der Gemeindekasse ("Steuer- und Kassenamt") zu klären. Sodann wirst Du den Betrag für genannte öffentliche Abgaben dem Voreigentümer doch wohl nicht in einer Summe, sondern nach Fälligkeit, m.a.W. nach dem 15.8. und dem 15.11. bezahlen.