700 EUR Steuernachzahlung als Witwe?

2 Antworten

Da würde der Finanzbeamte sich aber für den Anruf "bedanken". Der wird für das Erstellen von Steuerbescheiden bezahlt und nicht für das Vorlesen.

Der Steuerbescheid ist doch aufgrund der Steuererklärung erstellt worden. Erster Schritt ist abzugleichen, ob alle Zahlen aus der Steuererklärung korrekt in den Bescheid übernommen wurden.

Ist das der Fall, ist das Auftreten eines Fehlers nahezu unwahrscheinlich. Die Ausrechnung erfolgt per EDV und kann mit jedem beliebigen Steuerrechner aus dem Internet ohne weiteres nachvollzogen werden.

Wir können hier nichts nachvollziehen. Wir kennen weder Steuererklärung noch Bescheid.

Impact  16.06.2017, 18:41

Punkt !!

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Das kann ich fast schon im Kopf nachrechnen, auch wenn 1.000,- Nettogehalt nicht weiterhelfen, sondern nur das Brutto.

Also, 1.000,- netto sind im Normalfall (Steuerklasse 1) sind ca. 1.300,- brutto mit geringem Lohnsteuerabzug von unter 50,- Euro.

650,- Rente, also 7.800,- p.A. sagen wir eintritt 2015 30 % steuerfrei, somit also "über den Daumen 5.400,- zu versteuern.

Da sind 700,- Nachzahlung noch wenig.

Nur wenn es das erste Jahr nach dem Tod des Ehemannes wäre, wäre es zuviel, weil da noch "Gnadensplitting" gilt, also Veranlagung als bestünde die Ehe noch.

Übrigens "mickeriges Einkommen", die Steuer ist nur 14 % des steuerpflichtigen Anteils der Rente.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986