Unterhalt bei nicht privilegierten, Volljährigen Kind und weiteren minderjährigen Kindern? Titel Abänderungsklage?


17.02.2021, 13:52

Vielen Dank für Eure Antworten!


17.02.2021, 13:53

Ich nehme an das Sie Bafög bekommt, zur Zeit bekommt Sie aber Wohngeld

1 Antwort

Als Studierende hat man neben Bafög regelmäßig keinen Anspruch auf Wohngeld.

Anspruch auf Wohngeld hat man als Studierende nur, wenn dem Grunde! nach kein Anspruch auf Bafög bestehen würde.

https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/privilegierte-volljaehrige-kinder.html

Um als volljähriges Kind für die Privilegierung infrage zu kommen müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Bedingungen wäre erfüllt, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt eines der Elternteile leben würde.

Was kann ich machen, ausser Abänderungsklage über einen RA?

Die Änderung des Unterhaltstitels kannst Du auch in Eigenregie vor dem Familiengericht beantragen.

im Elternhaus/ bei einem Elternteil wohnt .

Kernfrage .... warum beantragt sie kein Bafög?

Mbakc 
Fragesteller
 17.02.2021, 18:03

Soweit ich Weiss ich ist sie demnächst im letzten Schuljahr. Ab 1.3. Möchte Sie Bafög beantragen.

"Die Änderung des Unterhaltstitels kannst Du auch in Eigenregie vor dem Familiengericht beantragen."

Ich habe gelesen, dass geht nur mit Anwalt.

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