Muss der Vater Unterhalt zahlen auch wenn das volljährige Kind in der Ausbildung 950 Euro (brutto) verdient? Wenn ja wie viel?

2 Antworten

Das eigene Einkommen wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und 950€ Brutto ergeben ca. 755€ netto.

Bei den Zahlen würde sich 2016 z.B. praktisch kein bis minimaler Anspruch mehr ergeben.

Wenn das Kind nicht im Elternhaus lebt u. gemeldet ist u. die Eltern keinen Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leisten, könnte das Kind das Kindergeld mittels Abzweigungsantrag für sich beanspruchen.