Umsatzsteuer bei österreichischen Auftraggebern?

1 Antwort

DEin Auftraggeber in Österreich nennt Dir seine USt-ID.

Dann berechnest Du ihm die Leistung netto.

Den Umsatz meldest Du in der ZM (zusammenfassende Meldung).

Dein Auftraggeber in Österreich versteuert den Betrag mit der österreichischen USt und zieht es gleich wieder von von der Umsatzsteuer ab (so wie Vorsteuer.

Also kein Problem.

Wichtig ist nur, dass Du seine USt-ID bekommst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
ds992 
Fragesteller
 26.04.2024, 22:49

Mache ich diese Meldungen monatlich oder wie ist das? bisher gebe ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung / Zahlung ab. Was nützt mir denn seine ID? Kriege ich das Geld dann sofort vom deutschen Finanzamt wieder?

0
wfwbinder  27.04.2024, 07:12
@ds992
Mache ich diese Meldungen monatlich oder wie ist das?

Für den gleichen Zeitraum wie die UStVa

Was nützt mir denn seine ID?

Die ist der Beweis, dassDein Kunde Unternehmer in Österreich ist und Du ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst.

Kriege ich das Geld dann sofort vom deutschen Finanzamt wieder?

Welches Geld zurück bekommen? Du berechnest keine Umsatzsteuer und Du führst keine ab.

2
ds992 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:28
@wfwbinder

Und warum muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen? Das ergibt keinen Sinn

0
wfwbinder  27.04.2024, 16:42
@ds992
Und warum muss ich dann eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Die umsatzsteuervoranmeldung machst Du doch sowieso alle 3 Monate.

Deine Umsätze zu 7 % trägst Du in Zeile 13, Kz. 86 ein.

Deine umsätze für den österreichischen Abnehmer kommen in Zeile 18, Kz. 41 und wie man an dem Feld sieht, es fällt keine Umsatzsteuer an.

Damit das aber kontrolliert werde kann, dass die USt auf diese Beträge nicht hinterzogen wird, ist die ZM nötig. Da trägst Diu ein, dass Du X Umsatz für die USt - ID ATU12345678 ausgeführt hast.

Diese Daten werden gedsammtelt udn abgeglichen. Wenn Dein Abnehmer meldet, dass ihm von einem deutschen Unternehmer X Euro geleistet worden sind, ist die Sache erledigt.

Du solltest überlegen doch mal einen Berufskollegen von mir zu konsultieren.

1
ds992 
Fragesteller
 29.04.2024, 13:42
@wfwbinder

Danke. Nun verstehe ich es besser. Eine Frage noch, da ich erst eine USt-ID beantragen muss. Wie lautet die Frist für die Zusammenfassende Meldung, in der ich den Umsatz eintragen muss? Bis mir keine USt-ID vorliegt, kann ich leider keine Rechnung schreiben (für April).

0
wfwbinder  29.04.2024, 16:33
@ds992

Du musst keine USt-ID haben, solltest sie aber beantragen.

Was Du brauchst für die REchnung ist die USt-ID des Österreichers

1