Brauche ich eine 2. Steuernummer, wenn ich nebenberuflich freiberuflich tätig bin?

1 Antwort

  1. Natürlich müssen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Überswchussrechnung erstellen. Sie müssen ja Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen um den Gewinn zu ermitteln. Es gibt das aber auch als Vordruck zur Einkommensteuererklärung.

  2. Das Ergebnis kommt in die Einnahme S für selbständige Arbeit.

  3. Einreichen mit der bisherigen Steuernummer. Vermutlich wir deine neue zugeteilt.