Gelbe Frontblitzer Zivil erlaubt?
Hallo lieber Leser,
Ich habe wie auf meinem Profilbild zu sehen, einen Ex US Army Pickup Truck.
Dieser hat H-Zulassung (falls das wichtig ist für die folgende Frage)
Ich habe überlegt mir Frontblitzer, d.h. 2 kleine gelbe Strobelichter vorne an meinen Bullenfänger bzw. Kühlergrill zu machen. Ich habe mich bereits informiert aber keine klare Antwort dazu gefunden.
Da ich das im zivilen Umfang montieren möchte weiß ich nicht in wie fern das Möglich (zulässig) ist.
Danke schonmal im Vorraus! 🙂
1 Antwort
Ein Blick in $49a, §52 und §53a StVZO sagt Dir, dass das nicht möglich ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html
Selbst als Warnleuchte kannst Du diese aufgrund der Frequenz des Strobes nicht deklarieren - abgesehen davon, dass der Betrieb solcher Leuchten auf bestimmte Verkehrssituationen beschränkt ist.
Und bevor Du fragst: auch die von der US-Polizei verwendeten rot-weiß-blauen Blinkleuchten sind nach StVZO im Privatgebrauch nicht zulässig.
Nicht einmal an Fahrrädern darfst Du solche blinkenden Leuchten anbringen: §67 StVZO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Abgesehen davon frage ich mich natürlich, was eine Strobeleuchte an einem Fahrzeug zu suchen hat... ist das zur Erzeugung eines Zustands akuter Importanz?