Kann ich die Übungsleiterpauschale geltend machen?

1 Antwort

  1. Die Tätigkeit ist zweifelsohne nebenberuflich, weil ja im Studium eingeschrieben.

  2. Was anzuzweifeln ist, wäre der Punkt "im Auftrage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ......" denn das ist nur mittelbar gegeben. DEin Arbeitgeber macht es im Auftrag der Arbeitsverwaltung.

  3. Vorschlag, versuche es. Bedenke aber, Du kannst ja Deine Kosten auch gegenrechnen, da kann mit Fahrtkosten usw. ja auch schon einiges zusammen kommen.