Überzahlung vom Arbeitgeber (Ferienjob für über 18 Jährige in einem großen Werk..)

2 Antworten

Schreibe der Firma, dass Du das Geld bereits ausgegeben hast und dass Dir kein Verschulden an der Überzahlung anzulasten ist, die aufgrund eines Fehlers in Ihrer Lohnbuchhaltung entstanden ist. Der Betrag ist auch so niedrig, dass Dir dies auch nicht als Fehler auffallen konnte. Sie mögen doch unter Berücksichtigung dieser Sachlage auf die Rückforderung verzichten und eine betriebsinterne Lösung anstreben.

wenn die Firma die zurück möchte dann solltest du diese zurück zahlen, vielleicht lassen die sich ja auf Ratenzahlung ein!?!?

Bei einer Prüfung (die alle 3 Jahre kommt) könnte es passieren das der Prüfer auf diese Überzahlung als "Arbeitslohn" deklariert und dafür noch Sozialabgaben haben möchte. In diesem Fall könnten noch höher Rückzahlungsbeträge auf dich zukommen!

In der Praxis habe ich das bei einem Mandanten erlebt - da ging es um 10 € Überzahlung!!