Falsche Provisionsangebe beim Gehalt

2 Antworten

Also, für mich wirkt das so, dass Du eine Mindestprovision von 600,- Euro fest bekommst.

Wenn aber auf Grund der Abschlüsse 800,- Euro Provision erarbeitet sind, werden die 600,- abgezogen und Dir nur 200,- zusätzlich gezahlt.

Hallo, vielen Dank. Auch wenn dies auf dem Lohnzettel so ausgewiesen ist, es ist definitiv keine Provision, es ist das Fixgehalt. Provision bekomme ich erst bei einem mtl. Umsatz von 10.000. Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, weshalb es nicht korrekt wiedergegeben wird.

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@Violeta2014

Ich auch nicht, aber ich würde es als Anlass nehmen, die Provisionsvereinbarung nochmal genau zu lesen.

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Dein Arbeitsvertrag gilt, solange Du keinen Änderungsvertrag unterschreibst.

Damit kannst Du - unabhängig davon, was nun auf der Lohnabrechnung steht - damit rechnen, daß ein Grundgehalt von 2.600 EUR je Arbeitsvertrag auch so gelten muß, d.h. wenn Du nun Deine Ziele erreichst, über die 2.600 EUR hinaus Provisionen gezahlt werden.

Warum manche Firmen eine "garantierte" Basisprovision zahlen und dann weitere Beträge on top ist auch recht klar. Das hat ausnahmsweise keine steuerlichen Gründe, sondern liegt in der Mechanik von Gehaltskomponenten begründet.

  • Gehaltserhöhungen werden auf Basis des Grundgehalts berechnet. +3% wären bei Dir also +60 EUR und nicht +78 EUR.

  • Verschiedene Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) werden auf Basis des Grundgehalts berechnet. Diese fallen natürlich niedriger aus, wenn das Grundgehalt niedriger angesetzt wird.

  • Abfindungen berechnen sich im Kern auf Basis des Grundgehalts.

Wenn Dein Arbeitsvertrag jedoch ein festes Grundgehalt (hier kommt es auf die Formulierung an) zusichert, dann gilt das - egal, was nun in der Lohnabrechnung steht.