Überweisung aus eigenem Konto im Ausland?

2 Antworten

Geldtransfer vom eigenen Konto interessiert keinen. Da ist nicht mal eine Meldung an die Bundesbank notwendig.

Steuern hast Du auf Deine Einkünfte ja vermutlich schon in dem anderen Land bezahlt.

Ggf. hast Du in der Zeit, wo Du in "D" lebst noch einkünfte im andern Land gehabt, die hast Du doch bestimmt hier erklärt für die Besteuerung, oder den Progressionsvorbehalt.

Im Übrigen interessiert das keinen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
chantilly 
Fragesteller
 05.01.2018, 22:15

Super vielen Dank für die Info!

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taksacco1  17.10.2022, 21:05

Entschuldigung, dass ich hier schreibe, wahrscheinlich können Sie mir bei meiner Frage helfen.

Da ich beschlossen habe, Deutschland zu verlassen, muss ich Geld von einem deutschen Bankkonto auf ein Bankkonto in meinem Land überweisen. 

Letzte Woche bin ich in mein Heimatland geflogen und habe ein Girokonto eröffnet. 

Leider ist es laut meiner Bank (in meinem Land) nicht möglich, mehr als 15000 Euro auf einmal zu überweisen. Daher werde ich gezwungen sein, das Geld 4-5 Mal zu überweisen (die Summe beträgt etwa 60000 Euro).

Aber zuerst möchte ich prüfen, ob die Überweisung insgesamt erfolgt oder nicht, daher werde ich zunächst 1000 Euro überweisen. 

Nun meine Frage:

Wenn ich in mein Land zurückkehre, möchte ich eine Wohnung in meinem Land kaufen, ich habe letzte Woche bei einem Besuch im Land nach Wohnungen gesucht, konnte aber noch keine gute Option finden. Derzeit ist mein Vater damit beschäftigt, er sucht in meinem Namen nach Wohnungen.

Kann ich als Grund für die Überweisung angeben:

Überweisung für zukünftigen Wohnungskauf in <Stadt>? schreiben, obwohl ich die Wohnung noch nicht gefunden habe?

Andere Gründe könnten sein: 

"Mein eigenes Geld überweisen", aber das scheint ein allgemeinerer Grund zu sein.

Wie kann ich beweisen, ob sie mich fragen, ob beide Konten mir gehören? Beide Konten laufen auf meinen Namen. Ist das genug?

vielen Dank im Voraus,

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Ich sehe den Sachverhalt anders als wfwbinder hinsichtlich des Interesses von "keinen".

Dein Finanzamt interessiert sich sehr dafür, so dass es wegen § 90 Abs. 2 Abgabenordnung seit einiger Zeit sogar im sog. einkommensteuerlichen Mantelbogen auf Seite 4 in Zeile 99 eine gezielte Frage zu Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland gibt. Siehe hierzu auch die Anleitung zur Steuererklärung 2016 oder 2017. Das trifft auch für Dich zu!

Aber Du kannst das Geld ruhig unbegrenzt nach D überweisen lassen. Die Herkunft kannst Du ja sicherlich im Bedarfsfall erklären.