Überweisung aus Ausland, von andere Person.

4 Antworten

Was ist denn große Menge Geld, aus welchen Staaten kommt es und wie ist es um Deine Finanzen bestellt? Wenn z.B. eine Million Euro aus Bolivien auf das Konto eines H4- Empfängers eingeht und im Betreff angegeben wird, Anteil aus Koks-Lieferung vom 1.7.14 sehe ich gewisse Probleme auf den Empfänger zukommen.

Man könnte der Sache die Schärfe nehmen, wenn man beim Zollamt fragt, welchem Zolltarif Kohleprodukte unterliegen.

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Die gute Nachricht: man kann in Deutschland durchaus Beträge in beliebiger Höhe auf einem Konto von (fast) beliebigen Personen aus (fast) beliebigen Ländern ohne Probleme empfangen.

Allerdings gibt es ab diesem Zeitpunkt des Empfangs dann ein paar Dinge zu beachten:

  • Handelt es sich um ein Privatkonto, auf das geschäftliche Transaktionen eines Unternehmens laufen, verstößt dies gegen die AGB der Bank. Risiko: Kündigung des Kontos durch die Bank und Verweigerung neuer Kontoeinrichtungen zumindest bei dieser Bank.

  • Geht dieser Betrag auf Deinem Konto ein, so wird die Bank ab 15.000 EUR, jedoch möglicherweise schon früher bei ungewöhnlichen Überweisungsmustern (viele Überweisende aus unterschiedlichen Ländern) einer Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz unterliegen. Risiko: Du wirst die Herkunft und Legitimität der eingehenden Beträge nachweisen müssen.

  • Eingehende größere Beträge sind Einkünfte aus ggf. steuerpflichtigen Tätigkeiten oder Transaktionen im Ausland. Dies kann natürlich auch eine Erbschaft, aus dem Verkauf einer Immobilie, ein Beratungshonorar, die Erstattung einer Krankenversicherung, ein Gewinn aus einer ausländischen Lotterie oder vieles andere sein. Risiko: wird nicht korrekt versteuert, kann dies zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führen.

  • Eingehende Überweisungen aus bestimmten Ländern (wie auch ausgehende Überweisungen dort hin) unterliegen besonderen Kontrollen aufgrund verhängter Embargos. Risiko: solltest Du diesen Embargos zuwider handeln, wird das strafrechtliche Konsequenzen haben. Grundlage sind die §17ff AWG (Außenwirtschaftsgesetz).

  • Eingehende Überweisungen von Personen, die sich auf Anti-Terror-Listen befinden, haben übrigens eine vergleichbare Wirkung wie die zuvor genannte Form.

  • Wenn Du nach Empfang dieses Betrags diesen in ggf. kleinen Stücken weiterüberweist, wird das System der Bank zur Betrugserkennung aktiv. Das ist nämlich eine bekannte Masche von Betrügern, die die Konten harmloser Privatleute mißbrauchen, um Überweisungsbeträge anzusammeln und weiterzuverteilen. Risiko: Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts oder der Geldwäsche.

Es sind also im wesentlichen vertragsrechtliche (aus dem Verhältnis zur Bank), steuerrechtliche (Einkünfte betreffend) und strafrechtliche (Betrug, Geldwäsche, Verkehrseinschränkungen betreffend) Risiken, die hier lauern.

Ist klar, woher das Geld kommt, liegt keine Umgehung einer Besteuerung oder anderer gesetzlicher Vorschriften vor, und handelt es sich eindeutig um eine private Transaktion, dann hast Du nichts zu befürchten.

Kommt auf die Höhe der Überweisungen an, auf das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche wurde schon mehrfach hingewiesen. Ausserdem wirst Du die Beträge spätestens bei der nächsten Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt erklären müssen.

Was Bei Deiner Frage fehlt, sind die folgenden Informationen:

  1. Wer Überweist das Geld (Kennst Du den udn woher)?

  2. Warum überweist er das Geld (sollst Du für ihn etwas kaufen, sollst Du es für ihn aufbewahren)?

  3. Gibt es darüber einen schriftlichen Vertrag?

  4. Gibt es eine angemessene Vergütung (Tageshonorar, 1-6 %), oder sollst Du Dir 20-50 % abziehen und das Geld weiterleiten.?