Heizung kaputt, Wohnung durchflutet wer zahlt?

3 Antworten

Die Schäden an der Mietwohnung sind Sache des Vermieters (das zahlt dessen Wohngebäudeversicherung, sofern vorhanden, ansonsten er selbst), dazu zählt auch das Laminat, wenn es der Vermieter verlegt hat.

Bei deinen Möbeln ist es schwieriger. Nur wenn der Vermieter das defekte Heizkörperventil zu vertreten hat, muss er auch das bezahlen. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn ein Defekt bereits bekannt und dessen Beseitigung bereits gefordert wurde, aber bisher nichts geschehen ist. Ansonsten zahlt das deine Hausratversicherung. Den Schaden an deinen Sachen solltest du auf jeden Fall sehr zeitnah deiner Hausratversicherung melden.

Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche wie Mietminderung in Betracht, und das unabhängig davon, ob der Vermieter den Schaden zu vertreten hat oder nicht. Hier würde ich zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Gebäudeschaden ist Sache der Gebäudeversicherung (Eigentümer). Der Schaden an deinem Hausrat (Möbel etc) ist deine Sache (deine Hausratversicherung). Die Wohnung darunter geht dich nichts an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für Schäden am Gebäude ist der Vermieter zur Heranziehung der Gebäudeversicherung verpflichtet, da ich wohl annehme, dass du diese über die Betriebskosten mitbezahlst.

Deine Möbel und dein Inventar sind Sache deiner Hausratversicherung.

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, soll dein Vermieter dir heute noch eine Ersatzunterkunft besorgen, notfalls eine Pension / ein Hotel.

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