Heizung kaputt, Wohnung durchflutet wer zahlt?
Hallo
Heute ist mir das Ventil der Heizung einfach abgefallen, das Wasser ist rausgeströmt wie bei einem Hydranten und war total heiß. Mein Schlafzimmer, Teil des Flurs und die Küche sind komplett durchflutet. Ich habe die Feuerwehr und den Notdienst des Vermieters angerufen.
Ich habe alle Sicherungen ausgeschaltet und als die Feuerwehr das gröbste an Wasser aufgehalten hat, habe ich angefangen mit dem aufwischen. Ich habe Fotos für die Versicherung gemacht, weiß aber nicht an wen ich mich richten soll. Ich selbst bin haftpflicht- und hausratversichert.
Das Laminat und meine Möbel sind alle kaputt. Wasser ist auch in der Wohnung unter mir hingeflossen und ich kann mir vorstellen, dass das ganze sehr kostenspielig wird. Meine Frage: Muss mein Vermieter seine Versicherung einschalten oder ich meine?
ich hoffe ich krieg hier meine Antworten, am besten von Leuten vom Fach.
Vielen Dank im Voraus :)
3 Antworten
Die Schäden an der Mietwohnung sind Sache des Vermieters (das zahlt dessen Wohngebäudeversicherung, sofern vorhanden, ansonsten er selbst), dazu zählt auch das Laminat, wenn es der Vermieter verlegt hat.
Bei deinen Möbeln ist es schwieriger. Nur wenn der Vermieter das defekte Heizkörperventil zu vertreten hat, muss er auch das bezahlen. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn ein Defekt bereits bekannt und dessen Beseitigung bereits gefordert wurde, aber bisher nichts geschehen ist. Ansonsten zahlt das deine Hausratversicherung. Den Schaden an deinen Sachen solltest du auf jeden Fall sehr zeitnah deiner Hausratversicherung melden.
Darüber hinaus kommen weitere Ansprüche wie Mietminderung in Betracht, und das unabhängig davon, ob der Vermieter den Schaden zu vertreten hat oder nicht. Hier würde ich zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Der Gebäudeschaden ist Sache der Gebäudeversicherung (Eigentümer). Der Schaden an deinem Hausrat (Möbel etc) ist deine Sache (deine Hausratversicherung). Die Wohnung darunter geht dich nichts an.
Für Schäden am Gebäude ist der Vermieter zur Heranziehung der Gebäudeversicherung verpflichtet, da ich wohl annehme, dass du diese über die Betriebskosten mitbezahlst.
Deine Möbel und dein Inventar sind Sache deiner Hausratversicherung.
Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, soll dein Vermieter dir heute noch eine Ersatzunterkunft besorgen, notfalls eine Pension / ein Hotel.