Taxi nach Unfall

2 Antworten

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Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen..

Siehe hier:

Das OLG München (Urteil vom 29.10.2010 - 10 U 2892/09) hat entschieden:

Für einen Taxiunternehmer, besonders wenn er mehrere Taxis betreibt, gehört ein Verkehrsunfall mit der Folge des Ausfalls eines Taxis zu den zu erwartenden und kalkulierbaren Vorgängen, so dass von ihm erwartet werden kann, dass er sich auf einen potentiellen Ausfall vorbereitet, also laufend die Angebote und Konditionen von regionalen und überregionalen Miettaxiunternehmen und anderen Taxiunternehmen sondiert, um im Ernstfall schnell und sachgerecht reagieren zu können.

wfwbinder 
Fragesteller
 24.01.2014, 19:07

Danke, das war mir auch relativ klar, dass wenn einer 5 Wagen hat, soetwas u. U. verkraften kann.

Mir ging es aber um die "Alleinunterhalter," ein Taxi selbst fahren, evtl. eine Aushilfe.

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Privatier59  25.01.2014, 07:10

Ohne das Urteil gelesen zu haben kann ich dazu allgemein sagen, dass die Geltendmachung von Schadensersatz oberhalb des üblichen Nutzungsausfalls in solchen Sachen immer ein Problem ist: Man müßte als Geschädigter konkret nachweisen, dass der Gewinn sich gerade durch den Unfall reduziert hat. Das erfordert schon sehr komplizierte Berechnungen und verlangt auch, dass man etwaige Ersparnisse mit einbezieht (z.B. wenn Fahrer nur stunden- oder tageweise bezahlt und dann einfach nicht eingesetzt werden hätte man solche). Da ist es viel einfacher, wenn man ein Ersatz-Taxi anmieten kann und die Ausgaben dafür als Schadensersatz geltend macht.

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wfwbinder 
Fragesteller
 24.01.2014, 17:17

siehste, hätte ich mich in meiner Autokarriere nicht mit einem einzigen Mercedes begnügt, wüßte ich es vermutlich.

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