Tagesgeldkonto: fällt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in die Rubrik Verein oder in die Rubrik Gemeinschaftskonto?
ZB hier https://tagesgeld.rechner.handelsblatt.com/rechner/handelsblatt2/
soll man angeben "Anleger ist Privat / Freiberufler /Verein /Gemeinschaftskonto".
Für Vereine gibt es viel weniger (und schlechtere) Angebote als für Gemeinschaftskonten
3 Antworten
Eine WEG ist eine GbR, also handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto.
Es gibt zwar auch nicht eingetragene Vereine, aber auch die müssten eine Satzung haben.
Herzlichen Dank!
Dann bekommt die WEG also lt. Handelblatt (s. o.) die günstigen Konditionen für das Gemeinschaftskonto
Löse doch einfach mal das Wort WEG auf! 😜😁😎
WEG = Wohnungseigentumergemeinschaft
Von einem Verein lese ich da nichts!
Noch weitere Fragen???
Grundsätzlich gebe ich dir ja recht. Aber ob dies im juristen-deutsch auch gültig ist?
Aber wfbinder hat ja schon eine gute Antwort gegeben
Verein = "gemeinnützig"
Okay, aber es gibt ja auch Vereine die nicht als gemeinnützig anerkannt sind.
Und warum erhält in der Handelsblatt-Statistik (s. oben) dann ein gemeinnütziger Verein gleich schlechte Konditionen wie eine GmbH. Und ein Gemeinschaftskonto (vom wem oder was) erhält wesentlich bessere Konditionen?