Kann ich die Werbungskosten für mein Kleingewerbe und als "normaler" Arbeitnehmer in der Steuererklärung zusammen berechnen?

1 Antwort

1. Den Gewinn Deines Gewerbes (Kleingewerbe gibt es nicht, Du meinst wohl den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer) ermittelst Du durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

2. Werbungskosten hast Du im Studium (ist es erst, oder Zweitstudium?).

3. Bei dem Gewerbe hast Du Betriebsausgaben.

3. Kosten aus den Vorjahren kannst Du nicht in 2015 ansetzen. Wenn Du Ausgaben aus den Jahren 2011-2014 hast, müsstest Du für die Jahre eine Einkommensteuererklärung nachreichen, oder zumindest eine "Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages."

4. Sind denn die Ausgaben für das Studium aus dem gleichen Gebiet wie die des Gewerbes? Wobei das erst in 2015 wirklich Bedeutung bekommt, denn da hast Du ja bei den Einkünften aus nichtsselbständiger Arbeit 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschbetrag der mit Kosten erstmal überwunden werden muss. In den Vorjahren gab es ja wohl kein Gehalt, oder Lohn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986