Kann man im Anschluss an ein Masterstudium im Ausland (USA) im Ausland arbeiten, ohne seinen Verlustvortrag (Werbungskosten Studium) zu verlieren?

1 Antwort

Interessante Frage. Es kommt auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Ausland an. Der Verlustvortrag kann in voller Höhe in die nachfolgenden Kalenderjahre (maximal 5) mitgenommen werden.