Strom wurde gesperrt, Nutzung bleibt?
Bei meiner Bekannten würde vor einem Jahr der Strom gesperrt weil sie nicht zahlen konnte.
Der Mann der dies vor Ort machte setzte einen Aufkleber auf den Kasten und sagte, schaltete am Schalter aus.... Und wieder ein. Er sagte sie solle alles in Ruhe regeln.
Also erfolgte Nutzung ohne Bezahlung.
Sie möchte Strom anmelden nur wie ist das jetzt möglich, sie hat Insolvenz beantragt und ist nicht Zahlungsfähigkeit.
LG Petra
2 Antworten
Wenn Sie nicht zahlungsfähig ist, kann sie höchstens Strom gegen Vorkasse beziehen. Es gibt dann z.B. Zähler, die nur funktionieren, wenn du vorher Guthaben aufgeladen hast. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist und nicht rechtzeitig aufgeladen wurde, ginge dann der Strom aus. Das wäre eine Option.
Wer PI benatragt ist Zahlungsunfähig; das ist schon per Definition so. Damit steckt in Deiner Frage schon ein Widerspruch! Dein weiterer Schluß, daß die Nutzung ohne Bezahlung erfolgt, ist schon der nächste Trugschluss. Daß der Kontrolleur der Stadtwerke nicht gleich den Strom gesperrt hat, ist eine nette Geste, denn er ermöglicht es der Betroffenen vorerst einmal ihre persönlichen Dinge zu regeln. Wenn sie aber nicht zahlt ist eine Stromsperre unausweichlich. Dann hat sie gegebenenfalls alle entstehenden Kosten zu tragen.
Danke, die Stromschulden fallen ja mit in die PI. Kann sie die weitere Nutzung bis dato erfragen, bzw die Kosten dafür? Das müsste auch in die PI geschoben werden. Ab nächsten Monat dann neu berechnen lassen und neuen Vertrag abschließen?
Sicher fallen die Stromschulden in die PI; aber ob sie dafür einen teilweisen oder völligen Erlass erhält ist sehr fraglich, denn der Strom wurde ja verbraucht.
Danke, es geht ja nun darum was ihr jetzt passieren kann da sie ja kostenlos Strom bezogen hat. Leider weiß sie den Namen des Mitarbeiters nicht.