Muss man Erhöhung der Vorauszahlungen für Strom hinnehmen?

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Wenn Deine Jahresabrechnung für 2010 eine Nachzahlung ergab oder so +/- Null aufgeht, hast Du schlechte Karten die Vorausszahlung gleich zu lassen. Wenn Du Deinem Anbieter gute Gründe nennst, warum Dein Stromkonsum rückläufig sein wird um die Preiserhöhung für dieses Jahr auszugleichen, kannst Du mit Deinem Anbieter verhandeln und er wird darauf eingehen.

Da schaust Du in die Vertragsbedingungen und wirst feststellen, dass das EVU sinngemäß schreibt: "Die Firma kann die Strombelieferung von der Zahlung angemessener zweimonatlicher Vorauszahlungen abhängig machen." Die Angemessenheit richtet sich nach dem Vergangenheitsverbrauch, aber auch nach erwarteten, plausiblen Verbrauchsmengenänderungen. Darüber kann man mit dem lokalen EVU reden.

Ich zahle nicht mehr zweimonatliche Abschläge, denn mein städtisches EVU gewährt einen ca. 3 %igen Rabatt bei jährlicher Vorauszahlung (also eine Verzinsung von ca. 6 % p.a., die ich sonst nirgends beim Sparen bekommen kann). Und das städtische EVU ist trotzdem ein sehr kostengünstiger Anbieter lt. Verivox.de. Solche Vorauszahlungen sollten nur bei einwandfreier Bonität des EVU erfolgen.