Fahrraddiebstahl während Arbeitsauftrag - Haftet der Arbeitnehmer?

2 Antworten

Ganz so abwegig ist der Gedanke zwar nicht, aber ein durchsetzbarer Anspruch dürfte nicht bestehen:

Ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers hat nicht zur Entstehung des Dir entstandenen Schadens geführt. Damit fallen sehr wichtige Anspruchsgrundlagen schon mal weg.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit, vom Arbeitgeber Aufwendungsersatz beanspruchen zu können. Hättest Du die Straßenbahn für den Weg zur Mietwagenstation genommen, dann stünde Dir Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten zu. Der Diebstahl des Fahrrads aber, ist weder von Dir veranlaßt, noch zur Ausführung des Auftrags notwendig gewesen. Damit wird es auch daraus nichts.

Sofern Du keine Hausrat- oder spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen hast, mußt Du den Schaden leider selber tragen.

Nein, da sehe ich keine Möglichkeit. Auch wenn dir das Fahrrad vor deinem regulären Arbeitsplatz geklaut wird, könntest du kaum den Arbeitgeber dafür belangen. Er kann ja auch nichts dafür.