Wie funktioniert Reverse Charge Rechnung an Unternehmen in Großbritannien?
Guten Tag,
Ich muss in Zukunft mehrere Rechnung an ein Unternehmen in Großbritannien (London) stellen. Ich arbeite als freiberuflicher Grafiker und erbringe rein digitale Dienstleistungen an meine Kunden.
Wenn ich meinen Kunden eine Rechnungen stelle, weiße ich auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Ich weiße jedoch (zweisprachig) darauf hin:
„Leistungen unterliegen gemäß § 13b UStG dem Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger.“
Desweiteren ergänze ich die Rechnung um die ausländische Steuernummer meines Kunden und meine eigene Ust.ID.
Gibt es bei Reverse Charge Rechnungen Umsatzgrenzen zu beachten, oder kann dies für jeden Betrag so angewandt werden?
Ist das richtig so, oder muss ich hier noch etwas beachten?
Vielen Dank!
4 Antworten
Nach Deinem Sachverhalt brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Du hast alles zusammen um das Reverse Charge Verfahren anzuwenden, bzw. dies Deinem Kunden anzudienen.
Die Steuernummer Deines Kunden (bitte ihn noch um die Eintragung seinesUnternehmens zur Sicherheit) weist ihn als Unternehmer aus.
Nur der Hinweis auf § 13 b ist fehl am Platz, weil der nicht die Grundlage ist in diesem Fall.
Im britischen Steuerrecht gibt es einige Ausnahmen, so dass die Beurteilung ohne Steuerberater nicht ganz einfach ist. Grundsätzlich sind sonstige Leistungen im Land des Leistungsempfängers zu versteuern.
In § 13 b werden die Umsätze ausländischer Unternehmer an deutsche Unternehmer behandelt. Der kann also hier nicht angewendet werden. Kein Wunder. Das deutsche Umsatzsteuergesetz hat in UK keine Gültigkeit.
Natürlich ist hier grundsätzlich Reverse-Charge anzuwenden. Aber nicht nach § 13 b des deutschen Umsatzsteuergesetzes.
Ahh verstehe. Da hab ich was durcheinander gebracht. Vielen Dank!
Danke für den Link. Das habe ich bereits gelesen. Leider steht in dem Link nichts darüber, wie man das praktisch umsetzt.
In dem Beitrag steht, dass das Reverse-charge Verfahren nach dem Austritt UK's aus der EU bestehen bleibt. Bedeutet das, dass ich die Rechnungen wie oben beschrieben stellen kann?
Danke für den Link. Das habe ich bereits gelesen. Leider steht in dem Link nichts darüber, wie man das praktisch umsetzt.
In dem Beitrag steht, dass das Reverse-charge Verfahren nach dem Austritt UK's aus der EU bestehen bleibt. Bedeutet das, dass ich die Rechnungen wie oben beschrieben stellen kann?
Ist das Reverse Charge verfahren nicht genau dafür gemacht? Ich erbringe eine Leistung, die Steuerschuld liegt aber beim Leistungsempfänger. Das wiederum stelle ich in der Rechnung klar, indem ich das Reverse Charge verfahren nenne.
In dem Link weiter unten von der IHK steht:
Das Reverse-Charge-Prinzip bleibt auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestehen.