Steuern auf Erbe?

5 Antworten

Es ist auszuschließen, dass es sich um ein Erbe handelt.

Erbe wird man nicht, wenn ein bestimmter Betrag zugewendet wird, sondern dadurch, dass man entweder allein oder gemeinschaftlich mit anderen die Rechtsstellung des Erblassers einnimmt. Man hat also Vermögen und Schulden des Erblassers.

In Frage kommen daher nur ein Vermächtnis oder eine Auflage an den Erben.

Ich tippe auf Auflage und darauf, dass diese lautet, den Arbeitnehmern eine Sonderzahlung zu gewähren.

Dann wäre ja richtig verfahren worden.

Ob das alles stimmt kann man nur beurteilen, wenn man den Text der letztwilligen Verfügung vollinhaltlich kennt.

Es ist tatsächlich so, dass die Erbschaft als Arbeitslohn eingestuft wirdund nicht als Erbschaft.

Für eine genaue Beurteilung müsste man wissen, wie die Formulierung im Testament war und wer alles begünstigt wurde.

Wann war es denn, denn die Sozialverssicherungsbeiträge können schwieriger zurückgeholt werden,dazu müsste das Lohnbüro die Lohnabrechnung nochmal machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn das Testament das Geld als Erbe und nicht als einmalige Lohnerhöhung ausweist, hätte das getrennt laufen müssen. Denn auf ein Erbe zahlt man keine Sozialversicherungsabgaben.

Wenn im Testament z. B. stand:

Unser MA XYZ bekommt ein zusätzliches Gehalt von einmalig 4.000 Euro, tja, dann ist alles richtig gelaufen!