Steuerklasse ändern bei Nebenjob ???

2 Antworten

Die steuerklasse V ist immer für den Ehegatten dessen, der die III hat. Dies hat also mit Deinem Problem absolut nichts zu tun.

Für eine zweite Anstellung gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. steuerkarte, St-Kl. VI. Sehr ungünstig für Dich
  • Bei Anstellungen bis 400,- Euro (Minijob), oder einer kurzfristigen Beschäftigung (bis 2 Monaten, oder 50 Tagen), die Pauschalversteuerung durch den AG.

In Deinem Fall ist die Minijobregel eindeutig das beste. Pauschalversteuerung durch den AG ist dann 2 %. Diese darf er Dir abziehen, aber das ist billiger, als wenn die Einkünfte zu Deinem zu versteuernden Einkommen dazu kämen.

Das kann der Arbeitgeber auf jeden Fall pauschal versteuern oder auch als '400 Euro Job' laufen lassen, vielleicht noch guenstiger fuer den Arbeitgeber.